GAV Post Immobilien Management und Services (IMS) AG
Der GAV IMS untersteht dem sogenannten Dach-GAV, der die Beziehungen zwischen syndicom und IMS regelt, und damit die Gewerkschaftsrechte definiert.
Gültigkeit GAV
01.01.2023 – 31.12.2025
Der ↪ «Dach-GAV» der Post bildet die Klammer über die einzelnen Firmen-GAV.
Gültigkeit GAV
01.01.2026 – 31.12.2027
Nur dank ihren vielen Mitgliedern bei der Post konnte die Gewerkschaft syndicom zusammen mit ihren Vertrauensleuten diesen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln und deine Arbeitsbedingungen verbessern. Werde auch du Mitglied und stärke damit deine Rechte und die Kraft der Arbeitnehmenden bei der Post!
↪ Lies hier, was wir für dich als Post-Angestellte:r bereits erreicht haben
Das bringt dir der GAV IMS
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Thema | bis 31.12.2025 | ab 01.01.2026 |
|---|---|---|
| Mahlzeitenpauschale für Mitarbeitende im Aussendienst | 250.-/ Monat | 300.-/ Monat |
| Mahlzeitenpauschale für restliche IMS-Mitarbeitende | 10.- Frühstück 17.- Mittag-/ Abendessen | 12.- Frühstück 20.- Mittag-/ Abendessen |
| Nutzung Privatfahrzeug | 60 Rappen pro km 30 Rappen pro km (50 ccm) | 70 Rappen pro km 45 Rappen pro km (50 ccm) |
| Pikettzulage | 3.50 / h | 4.50.- / h |
| Abend-/ Nacht-/ Sonntagszulage | Regelmässige Nachtarbeit 7.- / h | 8.- / h |
| Treueprämien | Ab 5 Dienstjahren = 1500.- oder 1 Woche Urlaub Ab 20 Dienstjahren = 3000.- oder 2 Wochen Urlaub | ab 5 Dienstjahren = 1650.- ab 20 Dienstjahren = 3300.- |
| Feiertage | 9 Tage mit Nachbezug | 10 Tage ohne Nachbezug |
| Lohnregionen | Vier Lohnregionen | Zwei Lohnregionen |
| Lohnbänder | Nur Mindestlohn definiert | Unter- und Obergrenze festgelegt |
| Lohnsystematik | jährlich 0,4 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen als Teil der ordentlichen Lohnmassnahmen | jährlich 0,4 Prozent der Lohnsumme für strukturelle Lohnmassnahmen, als Teil der ordentlichen Lohnmassnamen Verteilung an die unteren 60 Prozent des jeweiligen Lohnbands (stärkt die tieferen Löhne) |
Bisherige Errungenschaften bleiben bestehen, beispielsweise:
- 42 Stundenwoche
- 13 Monatslöhne
- bezahlte Kurzpause
- 5 bis 6 Wochen Ferien