GAV PostLogistics AG
Die PostLogistics AG ist ein klassisches Logistikunternehmen mit 300 Mitarbeitenden. Als Sozialpartnerin setzt sich syndicom für gute und faire Arbeitsbedingungen ein und ist Ansprechpartnerin bei Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie zu betrieblichen Regelungen.
Gültigkeit GAV
01.01.2025 –
Der «Dach-GAV» der Post bildet die Klammer über die einzelnen Firmen-GAV. Er regelt die schuldrechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien und setzt gewisse normative Standards.
Dach-GAV gilt jetzt auch für die PostLogistics AG
Wer die «Post von morgen» gestalten will, der braucht auch den «GAV von morgen». Mit dem neuen Dach-GAV konnte syndicom die Vertragsarchitektur bei der Post massgeblich verändern. So sind dem Dach-GAV endlich alle einzelnen Firmen-GAV der Post unterstellt, so auch der GAV PostLogistics. Dies ist ein grosser Schritt für mehr Gleichberechtigung bei den Arbeitsbedingungen innerhalb des Post-Konzerns.
Die wichtigsten Errungenschaften des GAV PostLogistics AG
syndicom ist mit dir – für dich – eine starke Stimme bei Verhandlungen mit PostLogistics AG. Ohne Gewerkschaft kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und ohne GAV keine Verhandlungen und damit schlechtere Lohn- und Anstellungsbedingungen. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag PostLogistics AG konnten wir Arbeitsbedingungen aushandeln, die in wichtigen Punkten besser sind als die gesetzlichen Vorgaben:
- Weniger Arbeitszeit, mehr Freizeit und Erholung
Die wöchentliche Arbeitszeit wird um eine Stunde gesenkt. Sie beträgt somit 43 anstelle von 44 Stunden gemäss altem GAV. - Vaterschaftsurlaub erhöht
Der Vaterschaftsurlaub wird erhöht von 2 auf 3 Wochen. Das ist eine Woche mehr als das Gesetz vorsieht. - Garantierte Mindestlöhne und Lohnverhandlungen
Der GAV garantiert weiterhin Mindestlöhne in den verschiedenen Berufskategorien. Ebenso hält der GAV weiter am Anrecht auf jährliche Lohnverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und der Arbeitgeberin fest.
Gesamtarbeitsvertrag PostLogistics AG | Gesetz / OR | |
---|---|---|
Arbeitszeit | 43 Stunden (ab 1. Januar 2025) | 50 / 45 Stunden |
Ferien | Bis 49. Altersjahr 5 Wochen ab 50. Altersjahr 5 Wochen +1 Tag ab 60 Altersjahr 5 Wochen+2 Tag | 4 Wochen pro Jahr |
Bezahlte Abwesenheiten | Bei Ereignissen Anspruch auf bezahlte Freizeit (Heirat, Erkrankung, Unfall Angehörige, Umzug, Gewerkschaftsurlaub) | (Art. 329 Abs. 3 OR) Keine klare Definition |
Mutterschaftsurlaub | 16 Wochen / 100% Lohn ab dem 2. Anstellungsjahr | 14 Wochen 80% Lohn |
Vaterschaftsurlaub | 3 Wochen (ab 1. Januar 2025) | 2 Wochen |
Mindestlohn | Mindestlöhne in den verschiedenen Berufskategorien (siehe GAV) | Keine Regelung |
Lohnverhandlungen | Anrecht auf jährliche Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaft und PL AG | Kein Anrecht |