GAV Presto Presse-Vertriebs AG
Als Sozialpartnerin setzt sich syndicom für gute und faire Arbeitsbedingungen ein und ist Ansprechpartnerin bei Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie zu betrieblichen Regelungen.
Mit dem GAV Presto Presse-Vertriebs AG ist es syndicom gelungen, den ersten GAV in dieser Branche abzuschliessen.
Gültigkeit GAV
01.07.2024 –
Die Presto Presse-Vertriebs AG ist eine Konzerngesellschaft der Schweizerischen Post und mit über 10’000 Mitarbeitenden und einem Marktanteil von 75% Marktführerin in der Schweiz. Das Kerngeschäft ist die Frühzustellung von Tageszeitungen. Die Branche befindet sich in einem schwierigen und sich verändernden Markt. Die Zusteller:innen sind in der Regel im Stundenlohn angestellt und haben eher kleine Pensen in einem Niedriglohnbereich.
Dach-GAV der Post: Mehr Gleichberechtigung im Postkonzern
Für Presto, eine Tochtergesellschaft des Post-Konzerns, gilt ab dem 1. Januar 2025 der sogenannte Dach-GAV der Post. Mit dem neuen Dach-GAV – der «GAV von morgen» – konnte syndicom die Vertragsarchitektur bei der Post massgeblich verändern. So sind dem Dach-GAV endlich alle einzelnen Firmen-GAV der Post unterstellt. Das sorgt für mehr Gleichberechtigung bei den Arbeitsbedingungen innerhalb des Post-Konzerns. Und damit für die Arbeitnehmenden der verschiedenen Konzerngesellschaften.
Das bringt der Presto GAV
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für alle Presto-Angestellten – Sonntags- und Werktagsverträger:innen. Der GAV ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Arbeitgeberin, die Presto Presse Vertriebs AG, und der Organisation der Arbeitnehmenden, die Gewerkschaft syndicom. Er regelt die Arbeitsbedingungen, die Löhne und viele weitere Rechte und Pflichten.
GAV Presto | Gesetzliches Minimum (Obligationenrecht) | |
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Nachtarbeit | Pauschal 10% Lohnzuschlag wegen Nachtarbeit auf alle Stunden | 10% Zeitzuschlag bei Nachtarbeit zwischen 23.00 – 06.00 Uhr |
Leistungen bei Krankheit | 80% Lohnfortzahlung während 730 Tagen (inkl. Wartefrist) | Kein Anspruch (gängige Praxis: 100% Lohnfortzahlung während 180 Tagen) |
Mutter- und Vaterschaftsurlaub | Mutter: 16 Wochen Vater: 2 Wochen | Mutter: 14 Wochen Vater: 2 Wochen |
Lohn | 13 Monatslöhne | 12 Monatslöhne |
Ferien | 5 Wochen Ferien ab 60 Jahren | 4 Wochen Ferien bis zur Pension |
Auslagenersatz | Der GAV regelt die Höhe der Spesen für Auto, Umwege und weitere Auslagen (einzufordern via Spesenformular) | Generelle Regelung: «Arbeitgeber kommt für Auslagen auf» |
Lohnentwicklung
Die Löhne werden in jedem der kommenden sieben Jahre jeweils automatisch angehoben:
- Der Stundenlohn wird schrittweise auf 21 Franken brutto erhöht.
Auch für die Kolleg:innen mit Löhnen über 21 Franken wird es Lohnerhöhungen geben. - Du arbeitest sonntags? Die Löhne der Sonntagsverträger:innen werden schrittweise auf 30 Franken brutto erhöht.