WAGNER AG
Seit 2019 sind wir mit der WAGNER AG im Dialog. Wir freuen uns, dass am 1. April 2021 der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen der WAGNER AG und syndicom in Kraft getreten ist. Die WAGNER AG nimmt somit ihre Verantwortung als Arbeitgeberin wahr und setzt ein wichtiges Zeichen in der IT-Branche.
Gültigkeit GAV
01.04.2021 –
Der GAV enthält einen verbindlichen Rahmen für Löhne, Arbeitszeit, Ferien sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Zudem ermöglicht er die Vertrauensarbeitszeit, womit eine regulierte Flexibilität gewährleistet wird.
Das bringt der WAGNER-GAV im Vergleich zum Gesetz
Die Arbeitnehmenden der WAGNER AG profitieren gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen von den folgenden Verbesserungen:
- Anrecht auf bis zu 8 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für die Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion
- 42 Stunden-Woche (Gesetz: 45 Stunden)
- 5 bis 6 Wochen Ferien (Gesetz: 4 Wochen)
- Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen mit 100% Lohn (Gesetz: 80% Lohn)
- Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen mit 100% Lohn (Gesetz: 80% Lohn)
- Geregelte Treueprämien
- Jährliche Lohnverhandlungen und Mindestlohn von CHF 65’000.- im Jahr