Der GAV enthält einen verbindlichen Rahmen für Löhne, Arbeitszeit, Ferien sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Zudem ermöglicht er die Vertrauensarbeitszeit, womit eine regulierte Flexibilität gewährleistet wird.

Das bringt der WAGNER-GAV im Vergleich zum Gesetz

Die Arbeitnehmenden der WAGNER AG profitieren gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen von den folgenden Verbesserungen: 

  • Anrecht auf bis zu 8 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für die Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion
  • 42 Stunden-Woche (Gesetz: 45 Stunden) 
  • 5 bis 6 Wochen Ferien (Gesetz: 4 Wochen) 
  • Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen mit 100% Lohn (Gesetz: 80% Lohn) 
  • Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen mit 100% Lohn (Gesetz: 80% Lohn) 
  • Geregelte Treueprämien
  • Jährliche Lohnverhandlungen und Mindestlohn von CHF 65’000.- im Jahr 
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