Das Datenschutzrecht ist für die Verarbeitung von Daten mit Hilfe von Algorithmen immer dann relevant, wenn sich die verarbeiteten oder ermittelten Daten auf eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person beziehen, also mit dieser in Verbindung zu bringen sind.

Das Datenschutzrecht ist Teil des Schutzes der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Privatsphäre und ist sowohl im Schweizer Bundesrecht als auch in der EU-Grundrechte-Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann einen physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen nach sich ziehen, wie etwa Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, finanzielle Verluste, Rufschädigung oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile. Um vor diesen Risiken zu schützen, dient das Datenschutzrecht in erster Linie als Abwehrrecht der Einzelnen gegen den Staat, gibt aber auch Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten für Unternehmen vor.

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