Bei der Post angestellt? Überprüfe deine Lohnerhöhung mit dem Lohnrechner!

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Die Lohnerhöhungen im Überblick

Nur der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der Post garantiert den Angestellten Lohnerhöhungen für alle. Dieses Recht auf kollektive Lohnverhandlungen ist im GAV verankert. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft stärkt die Verhandlungsmacht der Post-Angestellten.

Die paritätische Schlichtungskommission hat auf der Basis des seit 1.1.2025 gültigen Gesamtarbeitsvertrages die Verteilung der Lohnerhöhung wie folgt festgelegt:

  • Die gesamte Lohnsumme wird um 1,6 Prozent erhöht. Die Lohnbänder und damit auch die Mindestlöhne werden um denselben Prozentsatz erhöht.

    Die 1,6 Prozent werden aufgeteilt: 
    • 0,7 Prozent als generelle Lohnerhöhung. Davon profitieren alle, es gibt keine Verteilung mehr über eine Matrix wie in den Vorjahren. 
    • 0,4 Prozent als strukturelle Lohnerhöhung gemäss dem neuen Artikel 2.19.2 Absatz 3 des Gesamtarbeitsvertrages. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
    • 0,5 Prozent sind für individuelle Lohnerhöhungen vorgesehen. Darüber bestimmen die Vorgesetzten frei. Aber auch die individuelle Verteilung muss nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.

      Wenn du Zweifel an der Verteilung deiner/s Vorgesetzten hast, dann melde dich zur Überprüfung an logistik@syndicom.ch.

  • Die bereits ausbezahlten 400 Franken (bei einem Vollzeitpensum) kommen als Einmalzahlung zu den 1,6 Prozent hinzu.

In den Lohnverhandlungen mit PostAuto wurde die Verteilung der Lohnerhöhung wie folgt festgelegt: 

  • Die gesamte Lohnsumme wird um 1,6 Prozent erhöht. Die Lohnbänder und damit auch die Mindestlöhne werden um denselben Prozentsatz erhöht. 

    Die 1,6 Prozent werden in allen vier Lohnregionen so aufgeteilt: 
    • 0,7 Prozent als generelle Lohnerhöhung. Davon profitieren alle, es gibt keine Verteilung mehr über eine Matrix wie in den Vorjahren. 
    • 0,4 Prozent als strukturelle Lohnerhöhung gemäss dem neuen Artikel 2.19.2 Absatz 3 des Gesamtarbeitsvertrages von Post CH. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt. 
    • 0,5 Prozent sind für individuelle Lohnerhöhungen vorgesehen. Darüber bestimmen die Vorgesetzten frei. Aber auch die individuelle Verteilung muss nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.

      Wenn du Zweifel an der Verteilung deiner/s Vorgesetzten hast, dann melde dich zur Überprüfung an logistik@syndicom.ch.

  • Die bereits ausbezahlten 400 Franken (bei einem Vollzeitpensum) kommen als Einmalzahlung zu den 1,6 Prozent hinzu. 


Für die Angestellten der Postautounternehmen

  • Es stehen genauso 1,6 Prozent der gesamten Lohnsumme zur Verfügung für Lohnerhöhungen. Es wird auf Ebene der Betriebe entschieden, wie die Lohnerhöhung verteilt wird. 
  • Bei den Unternehmen, bei denen die 400 Franken ausbezahlt wurden, bleiben diese als Einmalzahlung bestehen (anteilsmässig am Beschäftigungsgrad). Die einzelnen PU’s sind frei bei der Umsetzung dieser Massnahme. 

syndicom erwartet von den Postautounternehmern, dass erstens die gesamte zur Verfügung stehende Summe ausgeschöpft wird. Und dass zweitens, ein hoher Anteil für generelle Lohnerhöhungen verwendet wird. 

Die Lohnerhöhungen bei IMS im Überblick

  • Die gesamte Lohnsumme wird um 1,6 Prozent erhöht. Die Mindestlöhne werden um 1,1 Prozent angehoben. 

    Die 1,6 Prozent werden in allen vier Lohnregionen so aufgeteilt:
    • 0,7 Prozent als generelle Lohnerhöhung. Davon profitieren alle. 
    • 0,4 Prozent als strukturelle Lohnerhöhung gemäss dem neuen Artikel 2.19.2 Absatz 3 des Gesamtarbeitsvertrages von Post CH. Davon profitieren Angestellte, die sich in den unteren 60 Prozent ihres Lohnbandes bewegen. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
    • 0,5 Prozent sind für individuelle Lohnerhöhungen vorgesehen. Darüber bestimmen die Vorgesetzten frei. Aber auch die individuelle Verteilung muss nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.

      Wenn du Zweifel an der Verteilung deiner/s Vorgesetzten hast, dann melde dich zur Überprüfung an logistik@syndicom.ch.

      In der Unterhaltsreinigung (Funktionsstufe 1) gibt wird der individuelle Anteil (0,5 Prozent) als Einmalzahlung ausgerichtet. Das entspricht 265 Franken pro rata Beschäftigungsgrad, mindestens aber 30 Franken. 

  • Die bereits ausbezahlten 400 Franken (bei einem Vollzeitpensum) kommen als Einmalzahlung hinzu.

Dank unserer Verhandlungskraft und deiner Unterstützung konnten wir folgendes bei PostLogistics AG erreichen:

  • Allgemeine Lohnerhöhung von 1.4%
  • Erhöhung der Mindestlöhne um 1.4%

Wer drei Monate krankheits- oder unfallbedingt abwesend war, profitiert neu auch von der Lohnerhöhung.

Auf unsere Forderung hin werden die Ausschlusskriterien massiv eingeschränkt.

Ausgeschlossen von den Lohnmassnahmen sind nur noch:

  • Gekündigte, Eintritte im Jahr 2025
  • Kolleg:innen im Sozialplan
  • Befristete
  • Überbandlagen

Stichtag ist der 1.4.2025.

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