Wir kämpfen für faire Löhne
Die Gewerkschaft syndicom setzt sich für faire Löhne ein – sowohl für Reallohnsteigerungen als auch für Mindestlöhne.
Jährliche Lohnverhandlungen
Nur Gesamtarbeitsverträge (GAV) können jährliche Lohnverhandlungen garantieren. Einen Anspruch auf Lohnverhandlungen oder gar Lohnerhöhungen schreibt kein Gesetz vor. Es ist also eine Errungenschaft und ein Vorteil, den die Gewerkschaften bieten.
Ohne Bestimmung im GAV müsste jede:r für sich selbst verhandeln.
Doch Einzelne sind nie so stark wie ein Kollektiv. Kollektive Lohnverhandlungen sind klar besser: Sie bringen Ergebnisse, von denen alle profitieren – die sogenannten generellen Lohnerhöhungen.
Über individuelle Lohnerhöhungen entscheiden dagegen die Vorgesetzten.
Auch für die Lohnverhandlung wird eine Verhandlungsdelegation gewählt und ein Forderungspaket ermittelt. Das Verhandlungsergebnis über die Löhne unterliegt dem gleichen Genehmigungsprozess wie das über den GAV.

«Wir kämpfen für Reallöhne, aber auch für Mindestlöhne, oft für die fragilsten Personen: Jugendliche, Migrant:innen, niedriger qualifizierte Leute und Zeitarbeitskräfte. syndicom kämpft auch gegen das Lohndumping, das selbständige Berufsleute erleben.»
Matteo Antonini, Präsident syndicom
syndicom an der Lohndemo:
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Als Mitglied bei syndicom stärkst du den gemeinsamen Kampf für faire Löhne. Denn je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir bei den Lohnverhandlungen aufbauen.
Ist mein Lohn angemessen?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat ein Tool geschaffen, mit dem sich die üblichen Löhne nach Branche, Beruf und Arbeitsort berechnen lassen.
Überprüfe mit dem Lohnrechner deine persönliche Lohnerhöhung.
ⓘ Kurz erklärt
Die wichtigsten Punkte auf der Lohnabrechnung
- AHV, IV, EO sind zusammen die 1. und wichtigste Säule der schweizerischen Sozialvorsorge. Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen zahlen auf ihrem Lohn Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung). Die andere Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Vom Bund festgelegter Beitragssatz: 10,6% (davon AHV 8,7%, IV 1,4%, EO, 0,5%).
- ALV Die Arbeitslosenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung, bezahlt wir sie zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern. Bis zum Einkommen von 148’200 Franken beträgt der Beitragssatz seit Januar 2023 2,2%, darüber liegende Lohnanteile sind beitragsfrei.
- Berufliche Vorsorge (BV)
Die BV ist die 2. Säule der Sozialversicherungen. In der BV sind alle Arbeitnehmer:innen versichert, die einen Jahreslohn von mehr als 22’050 Franken erhalten. Sie soll den Versicherten die Möglichkeit geben, im Alter ihren bisherigen Lebensstandard in angemessener Weise aufrechtzuerhalten. Mit der BV-Rente sollen – durch Addition mit der AHV/IV-Rente – 60% des letzten Lohns erreicht werden. Weiter deckt die 2. Säule die Risiken Tod und Invalidität ab. - Nichtberufs-Unfallversicherung (NBUV)
Alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche im selben Unternehmen arbeiten, sind obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die NBUV wird von den Arbeitnehmenden getragen. Der Arbeitgeber bezahlt sie zusammen mit der BUV zu Beginn des Jahres und zieht die NBUV dann monatlich vom Lohn ab. - GAV-Vollzugsbeitrag
Gesamtarbeitsverträge sehen häufig kleinere Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende vor, die zur Finanzierung des «Vollzugs», also der Kontrolle und Durchsetzung, des GAV dienen. - Familienzulagen
Das Gesetz schreibt eine monatliche Zulage von mindestens 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre und von mindestens 250 Franken für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton und Arbeitgeber.
Dieser Text wurde erstmals im syndicom magazin Nr. 38/2024 veröffentlicht.
Was sind Lohnanalysen?
Die Lohnanalyse zeigt, ob in einer Firma Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Nur mit einer Lohnanalyse im Rücken kann gegen Verstösse gezielt vorgegangen werden, um die Diskriminierung zu unterbinden.
Was hat es mit dem Gender-Pay-Gap auf sich?
Das Einkommen von Frauen liegt durchschnittlich 43,2 % unter dem der Männer (2022). Dies hat 3 Gründe:
- Die Lohndiskriminierung hält sich trotz dem revidierten Gleichstellungsgesetz hartnäckig.
- Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der unbezahlten Arbeit und können deshalb weniger bezahlte Arbeit leisten. Eine logische Folge davon ist die immense Frauenrentenlücke von 34,6 % (2022).
- Frauen sind in schlecht bezahlten Jobs statistisch übervertreten und in gut bezahlten Berufen untervertreten.
Mehr zum Thema Lohn:
➜ Antworten des Rechtsdienstes
➜ Aus dem syndicom magazin
➜ Infos des SGB zum Thema Löhne und Vertragspolitik
Fragen zum Thema Lohn?
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