sind zusammen die 1. und wichtigste Säule der schweizerischen Sozialvorsorge. Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen zahlen auf ihrem Lohn Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung). Die andere Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Vom Bund festgelegter Beitragssatz: 10,6% (davon AHV 8,7%, IV 1,4%, EO, 0,5%).

Die Arbeitslosenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung, bezahlt wir sie zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern. Bis zum Einkommen von 148’200 Franken beträgt der Beitragssatz seit Januar 2023 2,2%, darüber liegende Lohnanteile sind beitragsfrei.

Die BV ist die 2. Säule der Sozialversicherungen. In der BV sind alle Arbeitnehmer:innen versichert, die einen Jahreslohn von mehr als 22’050 Franken erhalten. Sie soll den Versicherten die Möglichkeit geben, im Alter ihren bisherigen Lebensstandard in angemessener Weise aufrechtzuerhalten. Mit der BV-Rente sollen – durch Addition mit der AHV/IV-Rente – 60% des letzten Lohns erreicht werden. Weiter deckt die 2. Säule die Risiken Tod und Invalidität ab.

Alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche im selben Unternehmen arbeiten, sind obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die NBUV wird von den Arbeitnehmenden getragen. Der Arbeitgeber bezahlt sie zusammen mit der BUV zu Beginn des Jahres und zieht die NBUV dann monatlich vom Lohn ab.

Gesamtarbeitsverträge sehen häufig kleinere Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende vor, die zur Finanzierung des «Vollzugs», also der Kontrolle und Durchsetzung, des GAV dienen.

Das Gesetz schreibt eine monatliche Zulage von mindestens 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre und von mindestens 250 Franken für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton und Arbeitgeber.

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