Pressefreiheit gestärkt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten der Schweizer Tageszeitung «Le Courrier» und der journalistischen Arbeit
syndicom begrüsst den Sieg der Tageszeitung von «Le Courrier» vor dem EGMR, der die Pressefreiheit und die investigative Arbeit von Journalist:innen stärkt. Zuvor hatte die oberste Schweizer Gerichtsinstanz die Genfer Zeitung und ihre Journalist:innen wegen Persönlichkeitsverletzung gegenüber einem Mäzen und Milliardär verurteilt. Der EGMR hat nun die Entscheidung korrigiert und der Zeitung Entschädigungen für den entstandenen immateriellen Schaden, sowie für die Prozesskosten zugesprochen.
Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, erhielt die Redaktion der unabhängigen Zeitung «Le Courrier» und ihre Journalist:innen in dem Rechtstreit gegen den Genfer Milliardär und Mäzen Jean Claude Gandur endlich Recht. Nach elf Jahren Verfahren gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Klage des «Le Courrier» statt und widerspricht damit dem vorangegangenen Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte die vom Genfer Kantonsgericht verhängte zivilrechtliche Verurteilung bestätigt und Jean Claude Gandur als Opfer einer unrechtmässigen Persönlichkeitsverletzung Entschädigungen zugesprochen. Bezüglich der parallelen Strafanträge war der Geschäftsmann hingegen bereits im Jahr 2019 unterlegen.
Die Entscheidung des EGMR ist sehr begrüssenswert, da sie die Meinungsäusserungsfreiheit und die demokratischen Interessen wieder in den Mittelpunkt der Debatte rückt. Die Art des Themas (Projekt einer öffentlich-privaten Partnerschaft im Rahmen der Sanierung und des Ausbauseines städtischen Museums in Genf) und die Prominenz von Jean Claude Gandur (ein bekannter Geschäftsmann und Philanthrop) und die Frage nach der Herkunft seines Vermögens sind Elemente einer legitimen und notwendigen Recherche. «Le Courrier» hat mit dem kritischen Artikel seine Rolle als Investigativ-Medium erfüllt: Diese Rolle beleuchtet und alimentiert die öffentliche Debatte und stützt sich auf das Recht auf Information, der Meinungsäusserungs- und der Pressefreiheit.
Dabei muss unterstrichen werden, dass die Zeitung und ihre Journalist:innen, obwohl sie den Rechtsstreit gewonnen haben, einem äusserst aufwendigen, kostspieligen und langwierigen Verfahren ausgesetzt waren. Viele andere Medien sind ebenfalls Opfer von vorsorglichen Massnahmen oder der Androhung solcher Massnahmen. In der Schweiz kämpfen investigative Journalist:innen und zivilgesellschaftliche NGOs zunehmend gegen Maulkorb-Verfahren, sog. SLAPP, in einem schweizerischen Rechtskontext, der die Pressefreiheit nicht ausreichend schützt. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für die Medien dar, deren wirtschaftliche Schwierigkeiten sich mit der ebenfalls sehr kostspieligen rechtlichen Bedrohung summieren.
syndicom, die Gewerkschaft für Medien und Kommunikation, die sich für den Journalismus und die Rechte ihrer Mitglieder einsetzt, ist Mitglied der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) und Teil der Schweizer Allianz gegen SLAPP. Diese Allianz und der internationale Dachverband der Mediengewerkschaften engagieren sich im Kampf gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken. Siehe auch die Medienmitteilung der IFJ