«Planzer Paket» geht damit mit gutem Beispiel in der Zustellbranche voran. Dieser GAV ist das Ergebnis von sozialpartnerschaftlichen Gesprächen, die Anfang Jahr begonnen haben. In den fast 6 Monaten haben die drei Parteien hart, aber fair verhandelt. Mit dem Ergebnis sind alle drei zufrieden. «Planzer Paket» will sich mit dem GAV als attraktiver Arbeitgeber auf dem umkämpften Paketmarkt positionieren.

«Wer mit unserem Paketservice zustellt, kann sich sicher sein: Die Angestellten arbeiten unter guten Bedingungen und werden fair entlöhnt»,

so Nils Planzer, der Verwaltungsratspräsident der Planzer Holding AG.

Matteo Antonini, Präsident von syndicom sagt:

«Wir konnten einen Grossteil der Forderungen der Belegschaft durchsetzen und haben unsere vordringlichsten Verhandlungsziele erreicht. Zudem hat der GAV bei Planzer durch seine fortschrittlichen Regelungen Signalwirkung für zukünftige GAV’s in der Logistikbranche.»

Kerstin Büchel, Leiterin Branche Post & Logistik bei transfair hält zufrieden fest:

«Eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn – transfair ist stolz darauf, dass der neue GAV für alle Angestellten eine Verbesserung bringt.»

Im Laufe dieser Gespräche konnten syndicom, transfair und «Planzer Paket», ganz wie es sich für eine starke und faire Sozialpartnerschaft gehört, die Differenzen ausräumen und sich – vorbehaltlich der Zustimmung der Genehmigungsgremien– auf einen starken und fairen GAV einigen. Der GAV greift die Forderungen und Anliegen auf, die von den Beschäftigten in der Vergangenheit gestellt wurden, und regelt die wichtigsten offenen Fragen. 

Die wichtigsten Punkte des Gesamtarbeitsvertrags von «Planzer Paket» sind:

  1. Reduktion der Wochenarbeitszeit von 48 auf 44 Stunden bei vollem Lohnausgleich
  2. Die Einführung eines Mindestlohnes
  3. Mitbestimmungsrechte für die Zustellerinnen und Zusteller

Mit diesem GAV legen die beiden Parteien den Grundstein für eine Sozialpartnerschaft, die sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Er setzt auch ein wichtiges Zeichen für die gesamte Branche.

Das neue Vertragswerk geht nun in die Vernehmlassung zu den verschiedenen Gremien der Sozialpartner. Stimmen alle drei Parteien zu, gilt der neue GAV ab 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2026. 

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