Eine effektive KI-Regulierung muss sich nicht nur auf den Staat, sondern auch auf private Akteure erstrecken. Besonders bei den Rechten der Arbeitnehmenden sieht syndicom dringenden Handlungsbedarf. Die Erkenntnisse aus der juristischen Basisanalyse des Bundes zeigen, dass spezifische gesetzliche Anpassungen erforderlich sind.

Insbesondere braucht es ein Recht auf Information und Mitwirkung der Arbeitnehmenden bei der Einführung und Anwendung von KI-Systemen. Angesichts der allgemeinen Formulierungen des Mitwirkungsgesetzes sind präzisere Regelungen dringend nötig. Zudem sollten mindestens die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des AI Act der Europäischen Union in das Schweizer Recht übernommen werden.

Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei syndicom, sagt:

KI verändert die Arbeitswelt grundlegend. Eine weitergehende Regulierung ist essenziell, um die Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen und ihnen ein Mitspracherecht bei der Einführung von KI-Systemen zu garantieren. Der Bundesrat muss hier zügig aktiv werden.

Darüber hinaus fordert syndicom eine verpflichtende Risiko- und Folgeabschätzung für KI-Systeme, um sicherzustellen, dass deren Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitnehmendenrechte sorgfältig geprüft werden. Der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats muss durch eine klare Rechenschaftspflicht für Anbieter und Betreiber von KI-Produkten ergänzt werden.

Nur wenn diese Forderungen umgesetzt werden, dient die KI auch den Menschen.


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