Die Lohnverhandlungen finden gemäss Gesamtarbeitsvertrag einmal jährlich statt. Als Grundlagen für allfällige Anpassungen dienen dabei die wirtschaftliche Situation und die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Dazu kommen Vergleiche mit Konkurrenz-Unternehmen sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2026 haben die Sozialpartner Post, syndicom und transfair über Lohnmassnahmen verhandelt und diese am 10. Februar 2026 erfolgreich abgeschlossen.

Sie haben sich auf folgende Lohnmassnahmen 2026 geeinigt:

  • Mitarbeitende der SPC CH AG und SPC Holding AG, die im Gesamtarbeitsvertrag Swiss Post Cargo CH AG angestellt sind, erhalten eine eingebaute Lohnerhöhung von 0.6 Prozent.
  • Die Mindestlöhne gemäss Ziff. 2.15.2 GAV Swiss Post Cargo CH AG werden um 0.6% angehoben.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Lohnerhöhung erhalten alle Mitarbeitenden der SPC CH AG und SPC Holding AG die im GAV Swiss Post Cargo CH AG angestellt sind, welche am 1. April 2026 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Mitarbeitende in einem gekündigten Arbeitsverhältnis infolge Pensionierung haben auch Anspruch auf die Lohnmassnahmen.

Ausgenommen sind Mitarbeitende, die ab dem 1. Januar 2026 eingetreten oder wieder eingetreten sind, Mitarbeitende mit einem befristeten Anstellungsverhältnis, und Mitarbeitende mit unterjähriger Lohnerhöhung seit 1. Januar 2026.

Die Entscheidungsgremien von syndicom und transfair müssen das Ergebnis der Verhandlungen noch genehmigen, damit die Lohnmassnahmen ab April wirksam sind.


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