Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner syndicom, SNiv und VFFK


Die Erhöhung der Lohnsumme kann innerhalb der Unternehmen individuell verteilt werden. Der Bundesrat hat die Lohnerhöhung per 1. März 2025 allgemeinverbindlich erklärt. Die Arbeitszeitverkürzung wurde bereits mit der letzten Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) vereinbart. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde entspricht somit für die betroffenen Arbeitnehmenden einer effektiven Lohnerhöhung von rund 2.4% pro geleistete Arbeitsstunde.

Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei der Gewerkschaft syndicom, sagt: 

Die Verkürzung der Arbeitszeit ist den Beschäftigten wichtig. Sie profitieren so von mehr Freizeit und Erholung bei gleichem Lohn – ein Vorbild auch für andere Branchen!

Stefan Salzmann, Präsident des SNiv, sagt: 

Mit diesem Verhandlungsergebnis beweisen wir als Sozialpartner unsere Handlungsfähigkeit in herausfordernden Zeiten. Die vereinbarte Lohnerhöhung und die Arbeitszeitverkürzung tragen den Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden Rechnung. Als Arbeitgeberverband werden wir die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen aufmerksam beobachten.

Michael Eichenberger, VFFK-Präsident, sagt: 

Das Resultat der Verhandlung wird den unterschiedlichen Marktsegmenten unserer Branche gerecht und bietet den Unternehmen die notwendige Flexibilität, die uns als Arbeitgeberverband wichtig ist.

Die Lohnverhandlungen basieren auf dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche, der seit 2018 allgemeinverbindlich ist und für alle Dienstleister in der Branche gilt. Der GAV regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Spesen für rund 5’500 Arbeitnehmende in der Branche. Dank der Allgemeinverbindlichkeit schützt er auch Beschäftigte bei Dienstleistern aus dem Ausland vor Lohndumping und fördert so einen Qualitätswettbewerb auf fairer Basis.


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