Gesamtarbeitsverträge und das Arbeitsgesetz erlauben bereits heute die von vielen Arbeitnehmenden gewünschte Flexibilität zu ihren Gunsten. 

Die Umfrage wurde vom Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag des Arbeitgeberverbandes durchgeführt. Besonders betont wird in den Ergebnissen: Die Möglichkeit, die Arbeitszeit selbst flexibel zu gestalten, trägt zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Arbeit bei. Dies kann laut den Ergebnissen der Umfrage zu weniger Stress und einer höheren Zufriedenheit bei den Arbeitnehmenden führen. Schon heute ermöglicht das geltende Arbeitsgesetz solche flexible Modelle, was für viele Beschäftigte wichtig ist.

Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei der Gewerkschaft syndicom, sagt: 

«Die Umfrage zeigt klar, dass unser geltendes Arbeitsrecht bereits vielfältige Lösungen für flexible Arbeitszeiten bietet, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden als auch der Unternehmen gerecht werden. Für die Zukunft gilt es, diese Flexibilität zu Gunsten der Mitarbeitenden weiter auszubauen und innovative Modelle, die den verschiedenen Lebensphasen der Mitarbeitenden Rechnung tragen, noch stärker in Gesamtarbeitsverträgen zu fördern.»

Das gilt umso mehr, als dass spezifische Regelungen für einzelne Branchen oder Unternehmen zwischen den Sozialpartnern in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt werden können, was eine bedarfsgerechte und praxisnahe Umsetzung der Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Eine vergleichbare Verbesserung der Arbeitszufriedenheit kann zudem auch durch eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne Einkommenseinbussen erreicht werden kann. Dies könnte für Unternehmen ein attraktives Argument sein, um auf dem Arbeitsmarkt ihre Konkurrenzfähigkeit zu steigern und die Erwerbstätigkeit zu fördern. Die Erkenntnisse der Umfrage sind schliesslich auch die Grundlage für einen Handlungsauftrag an die Sozialpartner: Es gilt, noch stärker auf lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle zu setzen, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden Rechnung tragen. Wichtig dabei ist eine klare Trennung zwischen Privatleben und Arbeit – Massnahmen wie ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit könnten hierbei eine wichtige Rolle spielen, um den Gesundheitsschutz zu fördern und der Entgrenzung der Arbeit entgegenzuwirken.

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