KI-Konzerne dürfen die Rechte der Urhebenden nicht weiter verletzen

KI-Modelle wie ChatGPT oder Stable Diffusion werden mit riesigen Datenmengen trainiert, die oft unautorisiert und unbezahlt genutzt werden. In der Schweiz sind Urheber:innen von Texten, Bildern und anderen kreativen Inhalten bislang kaum davor geschützt, dass ihre Werke ohne Entschädigung von grossen KI-Anbietern verwendet werden.

Deshalb begrüsst syndicom den Entscheid des Ständerats zur Motion 24.4596 von Petra Gössi. Diese verpflichtet den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für einen umfassenden Urheberrechtsschutz rasch zu schaffen. syndicom fordert den Nationalrat auf, die Motion ebenfalls anzunehmen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz kreativer Berufe zu leisten.

KI-Regulierung muss über das Urheberrecht hinausgehen

Doch eine wirksame KI-Regulierung darf sich nicht nur auf das Urheberrecht beschränken. Der Bundesrat muss dringend weitere Massnahmen ergreifen. In seinem im Februar vorgestellten Bericht zur KI-Regulierung fehlen essenzielle Schutzmechanismen für Arbeitnehmende und Kreativschaffende. Dazu gehören:

  • Eine faire Vergütung von Nutzungsrechten durch KI-Unternehmen
  • Verbindliche Transparenz- und Deklarationspflichten für den Einsatz von KI
  • Verpflichtende Risiko- und Folgeabschätzung für KI-Systeme, um ihre Auswirkung auf Arbeit und Arbeitnehmende sowie ihre Rechte zu prüfen

Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin von syndicom, sagt:

«Die Regulierung der Künstlichen Intelligenz darf nicht weiter verschleppt werden. Es braucht klare gesetzliche Leitplanken, damit KI nicht auf Kosten von Kreativen und Arbeitnehmenden eingesetzt wird. Der Bundesrat muss jetzt handeln, um die Interessen der Schweizer Bevölkerung zu wahren.»

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