Die PeKo erzielt konkrete Erfolge

Die Mitglieder der PeKo werden von den Angestellten eines Standorts für vier Jahre gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer Kolleg:innen vor Ort. Dazu nehmen sie deine Anliegen auf und setzen sich für diese gegenüber der Arbeitgeberseite ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft syndicom überwacht die PeKo nicht zuletzt den korrekten Vollzug deines Gesamtarbeitsvertrages und engagiert sich für dessen Verbesserung.

Das Mitwirkungsgesetz bildet die Grundlage für das Recht auf Bildung einer Personalkommission. An Standorten ab 50 Mitgliedern haben die Angestellten das Recht darauf, eine PeKo zu gründen und in Entscheidungen der Geschäftsleitung miteinbezogen zu werden.

Zusätzlich zum Mitwirkungsgesetz sind im Dach-GAV der Post und in den einzelnen Firmen-GAV der Post die Bestimmungen zur PeKo verbindlich geregelt. Mit dem Einverständnis der Arbeitgeberseite besteht so bei der Post in Erweiterung des Mitwirkungsgesetzes auch an Standorten mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine PeKo zu bilden. Leider bestehen heute noch nicht an allen Post-Standorten Personalkommissionen. Die Gesamtarbeitsverträge halten im Weiteren etwa auch fest, dass PeKo-Mitglieder 10% ihrer Arbeitszeit (bei einem Vollzeitpensum) für die PeKo-Arbeit verwenden dürfen. Sodann sind die detaillierten Aufgaben, Rechte und Pflichten der jeweiligen Personalkommission in einem sogenannten PeKo-Reglement festgelegt.

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