Beteiligung der Rentenbeziehenden an Vermögenserträgen

Einmalzahlung an die Rentner:innen

comPlan geht es finanziell sehr gut. Nun werden alle Versicherten davon profitieren: Die Rentner:innen erhalten eine Einmalzahlung in der Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten, je nach Umwandlungssatz. Das heisst, dass die Einmalzahlung umso höher ausfällt, je tiefer der Umwandlungssatz ist. So gleicht comPlan die Senkung des Umwandlungssatzes der letzten Jahre aus. Die Einmalzahlung wird im April 2026 ausbezahlt. Die noch berufstätigen Versicherten von Swisscom und ihren Tochtergesellschaften erhalten eine sehr gute Verzinsung ihrer Guthaben.

Künftig Teuerungsausgleich möglich

Der Teuerungsausgleich ist im Pensionskassensystem nur schwammig vorgesehen (anders als bei der AHV), aber die syndicom-Vertreter:innen im Stiftungsrat haben sich durchgesetzt: Künftig wird comPlan deine Rente der Teuerung anpassen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Freie Mittel sind vorhanden
  • Die Jahresteuerung beträgt mindestens 0.5%

Ob ein Teuerungsausgleich erfolgt, wird der Stiftungsrat künftig jedes Jahr im Herbst festlegen.

comPlan-Mitteilung: Siehe Beteiligung der Rentenbeziehenden an Vermögenserträgen

Die sehr gute finanzielle Situation von comPlan erlaubt künftig den Teuerungsausgleich. Das ist super, denn: Das entspricht einer langjährigen Forderung von syndicom und ist ein grosser Erfolg der Gewerkschaft!  Da die Teuerung in diesem Jahr tiefer als 0,5% ausfällt, wird für 2026 kein Teuerungsausgleich entrichtet.

Wie ist dieser Erfolg möglich?

comPlan wird seit vielen Jahren mit einer umsichtigen, langfristigen Anlagestrategie geführt. Die so genannte Wertschwankungsreserve ist sehr gut gefüllt, die noch berufstätigen Versicherten erhalten dieses Jahr eine sehr gute Verzinsung von 5.25%. In diesem Umfeld konnten unsere drei Kolleg:innen im Stiftungsrat massgeblich dazu beitragen, den Teuerungsausgleich im Grundsatz einzuführen sowie die Einmalzahlungen zu ermöglichen. 

Lösung als Vorbild für andere Pensionskassen

Die steigenden Lebenshaltungskosten sind für viele Pensionierte eine Herausforderung, da die Renten der Pensionskassen nicht automatisch an die Teuerung angepasst werden.

Dieser Erfolg motiviert uns, uns weiterhin bei allen Pensionskassen für eine solche Lösung zur Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf Renten zu engagieren. Die Pensionierten syndicom werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Missstand des fehlenden Teuerungsausgleichs auf PK-Renten bei allen Pensionskassen behoben wird.

Gemäss BVG Art. 36 Abs. 2 liegt die Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf PK-Renten im Ermessen des jeweiligen Stiftungsrates. Zusammen mit verbündeten Organisationen setzen wir uns für eine Reform des Artikels 36 BVG ein, damit klarer geregelt ist, unter welchen Umständen ein Teuerungsausgleich auf Renten zu gewähren ist.
Selbstverständlich werden wir uns auch dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte der anderen Pensionskassen unserer Kolleginnen und Kollegen eine vorbildliche Lösung wie comPlan erarbeiten und beschliessen.

Pensionierte syndicom

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