syndicom empfiehlt allen Arbeitgebenden dringlich, eine Beurteilung der Hitzebelastung gemäss SECO vorzunehmen.

Massnahmen der Arbeitgebenden

Ab 34°C im Schatten (bei sog. mittlerer Arbeitsintensität) muss jeweils nach 45 Minuten eine bezahlte Pause von 15 Minuten am Schatten gemacht werden können. Ausserdem haben die Arbeitgebenden Getränke bereitzustellen. Bei mittelschwerer Arbeit in Gebäuden gilt diese Regel bereits ab 31°C.

Weitere wichtige Massnahmen der Arbeitgebenden bei grosser Hitze:

  • Überwachung auf Anzeichen von Hitzebelastung sicherstellen
  • den Arbeitsrhythmus absenken
  • Sonnenschutz zur Verfügung stellen
  • Trinkmöglichkeiten schaffen
  • die Arbeitszeiten vorverlegen

Einige Massnahmen können (nach Temperatur gestaffelt) den Tabellen entnommen werden:

Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers

bei Arbeit im Freien
(für mittlere Arbeitsintensität und leichte Bekleidung)

Luft­temperatur °CFlüssigkeits­zufuhrPausen am Schatten
28 – 33Trinkwasser in der Nähe5 Minuten/h
34 – 37Wasser zur Verfügung stellen15 Minuten/h
38 – 40Wasser zur Verfügung stellen30 Minuten/h

bei Arbeit in Gebäuden

Luft­temperatur °CMass­nahmen am Arbeits­platzPausen
31 – 36Venti­latoren bereit­stellen15 Minuten/h
37 – 40Wär­mere Arbeits­räume meiden30 Minuten/h
41 – 43Kühle Auf­enthalts­bereiche definieren30 Minuten/h + Ent­wärmung­spausen

Schütze dich selbst

Auch als Arbeitnehmer:in selber ist man bei extremer Hitze und Arbeiten im Freien zur Vorsicht aufgefordert. Mit steigendem Hitzegrad

  • muss deutlich mehr getrunken werden (ungesüsste Getränke, kein Alkohol!)
  • muss die körperliche Belastung reduziert werden.
  • Sonnencreme und Helm/Käppi mit Nackenschutz nicht vergessen. Die SUVA rät zudem, auch Arme und Beine zu decken (leichte, weite Kleidung tragen).
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