Ich arbeite in einem Callcenter und bin syndicom-Mitglied. Meine Arbeitgeberin sucht neue mehrsprachige Arbeitnehmende direkt im entsprechenden Land, unter anderem in Italien.
Ich befürchte, dass meine Arbeitgeberin Leute aus dem Ausland zu niedrigerem Lohn anstellt und sich deswegen mein Lohn ebenfalls reduziert oder mir sogar gekündigt wird.
Können Personen aus dem Ausland einfach in der Schweiz arbeiten, und wie bin ich geschützt?
Personen aus einem EU- oder EFTA-Staat können aufgrund des bestehenden Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz relativ unkompliziert in der Schweiz arbeiten.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt müssen sie sich bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu benötigen sie einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Anstellungsbestätigung des Arbeitgebenden.
Für eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten ist keine Bewilligung erforderlich, jedoch muss der Arbeitgebende diese innert 4 Tagen bei der zuständigen kantonalen Stelle melden.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten wird eine Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre ausgestellt. Ansonsten wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung für maximal ein Jahr erteilt.
Gilt im Callcenter-Bereich ein Gesamtarbeitsvertrag?
Ja, im Bereich der Contact- und Callcenter gilt der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag für die Contact- und Callcenter-Branche. Weil dieser Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt wurde, sind die Mindestarbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmenden der Branche in der Schweiz garantiert gleich.
So gilt ab dem 1. April 2025 ein Monatslohn von mindestens 4152 Franken für die Stufe 1a, Mitarbeitende im ersten Dienstjahr. Dieser Lohn darf von keinem Arbeitgebenden unterschritten werden. Dein Arbeitgebender darf dir als Person aus der EU oder aus einem anderen Ausland deshalb keinen tieferen Lohn zahlen und dein Arbeitsverhältnis aus diesem Grund auch nicht auflösen.
Wie wird die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages meiner Branche kontrolliert?
Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag wird von der Paritätischen Kommission der Contact- und Callcenter-Branche regelmässig kontrolliert; Verstösse werden geahndet. Hält dein Arbeitgebender den Mindestlohn oder andere Bestimmungen gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag nicht ein, kannst du dies der Paritätischen Kommission melden.
Auch die gerichtliche Durchsetzung des Mindestlohns ist aufgrund des bestehenden Gesamtarbeitsvertrags und der allgemeinverbindlich erklärten Normen unproblematisch, da eine sehr gute Rechtsgrundlage besteht.
Warum wurde der Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt, was ist der Vorteil?
Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist es wichtig, gute Gesamtarbeitsverträge zu haben, die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt und im besten Fall vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies dient dem Schutz aller Arbeitnehmenden sowie der Sicherung des Lohnniveaus in der Schweiz.
Es ist wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren, damit die Gewerkschaften die nötige Durchsetzungskraft haben, um gute Verträge auszuhandeln. Solche Verträge bilden wiederum eine gute Grundlage, damit sie vom Staatssekretariat für Wirtschaft landes- und branchenweit allgemeinverbindlich erklärt werden können.