Ich arbeite im Aussendienst für ein Unternehmen. Bis anhin holte ich die täglichen Arbeitsaufträge am Dienstort ab und startete dann den Arbeitstag. Ein Firmenfahrzeug wird für die Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt jeweils am Dienstort. Nun sind einige Änderungen vorgesehen. Die Idee ist, auf dem privaten Mobiltelefon eine App für die Aufträge und auch gleich eine App für die Arbeitszeiterfassung zu installieren. Ich finde es nicht richtig, dass der Arbeitgeber mein privates Mobiltelefon für die Arbeit nutzen will.
Sofern nichts anderes verabredet oder üblich, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die dieser für die Arbeit benötigt. Stellt der Arbeitnehmer selber die Geräte und das Material für die Arbeit zur Verfügung, hat ihn der Arbeitgeber dafür angemessen zu entschädigen. Dein privates Mobiltelefon ist dein persönliches Gerät, auf dem du auch private Daten speicherst. Du bist nicht verpflichtet, dieses Gerät deinem Arbeitgeber für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmenden die für die Arbeit erforderlichen Geräte, auch etwa ein Tablet, zur Verfügung zu stellen.
Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber die totale Kontrolle und Überwachung über meine Person hat, wenn er mir ein mobiles Arbeitsgerät mit GPS für die Arbeitszeiterfassung und die Auftragsbearbeitung zur Verfügung stellt?
In Arbeitsverhältnissen unter dem Arbeitsgesetz sind Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz überwachen, unzulässig. Aus anderen Gründen, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder für eine Leistungsüberwachung, können sie zulässig sein. Sie sind aber so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigt wird, und sie müssen verhältnismässig sein. Sie müssen gleichzeitig den Persönlichkeits- und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmenden bestmöglich wahren. Zum Beispiel ist die Wegregistrierung von Firmenautos für die Sicherheit, Arbeitsplanung oder Arbeitsorganisation zulässig. Eine totale Überwachung in Echtzeit ist nicht zulässig. Die Arbeitnehmenden sind vorgängig über den Einsatz von Überwachungssystemen zu informieren.
Was habe ich als Arbeitnehmer für Möglichkeiten, Einfluss auf die Einführung eines Überwachungssystems via mobiles Arbeitsgerät zu nehmen?
Die Arbeitnehmervertretung deines Betriebes ist im Bereich der Gesundheitsvorsorge zur Mitwirkung heranzuziehen. Die Einführung von Überwachungs- und Kontrollsystemen fällt in diesen Bereich. Über die Arbeitnehmervertretung kannst du folglich Einfluss nehmen.
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