Crowdworking: Wer ist dein Arbeitgeber?
Ich nehme regelmässig Aufträge von verschiedenen Plattformen im Internet an. Wer gilt da als mein Arbeitgeber? Arbeite ich für die Betreiber der Plattform oder arbeite ich direkt für die Anbieter des Auftrags, der mir über die Plattform vermittelt wird? Ich bin im Schnitt rund 20 Stunden pro Woche mit solchen Arbeiten, vor allem im Text- und Bildbereich, beschäftigt. Und da meine festen Aufträge seltener werden, bin ich vermehrt auf diese Einkommensmöglichkeiten angewiesen.
Je nachdem, ob du über einen Vermittler wie z.B. Jovoto.com oder Atizo.com oder direkt für eine Firma arbeitest, gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen (Maklervertrag, Werkvertrag, Auftrag, Arbeitsvertrag). Welcher Vertrag anwendbar ist, hat z.B. Einfluss darauf, in welchem Umfang du für Fehler haftest, welche Leistung du schuldest, ob ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht usw. Ganz wichtig: Kläre dies vorgängig und lies die Bedingungen der Vermittler/ Anbieter aufmerksam – insbesondere, was Urheberrecht, Datenschutz sowie Datensicherheit betrifft.
Welche Aspekte bezüglich Vorsorge und Versicherungen fallen für mich ins Gewicht? Wie muss ich die Sozialversicherungen abrechnen: Hälftig mit den Auftraggebern oder muss ich wie Selbstständigerwerbende selbst abrechnen? Die Vermittler stellen auf ihrer Website keine Infos zur Verfügung und auf den Auszahlungen ist keinerlei Abzug vermerkt. Ich bin ja keine Firma, darum denke ich, dass ich Erwerb aus unselbstständiger Arbeit erziele. Habe ich also Anrecht auf AHV-Abzüge, und kann ich diese einfordern?
Die Vermittler/Anbieter wollen dich nicht als Angestellte. Sonst müssten sie dich versichern und die Beiträge hälftig bezahlen. Ob du selbstständig bist oder nicht, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons, und zwar anhand deiner Angaben. Es ist daher wichtig, die notwendigen Anforderungen zu kennen, bevor du dich anmeldest. Weitergehende Informationen dazu findest du auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse. Merke: Zahle zumindest den jährlichen Minimalbeitrag an die AHV (aktuell Fr. 478.–), wenn du in keinem Anstellungsverhältnis bist oder dein/e Ehepartner:n nicht arbeitet.
Zu guter Letzt möchte ich im Alter nicht auf eine Pensionskassenrente verzichten. Wie kann ich mich bei so vielen verschiedenen Auftrags- und Arbeitgebern in einer Pensionskasse versichern? Welche Alternativen stehen mir zur Verfügung? Und wie kann ich etwaige Vorsorgeversicherungen bei den Steuern in Abzug bringen?
Gewisse Branchenverbände bieten eine kollektive Vorsorgelösung für ihre Mitglieder an. Die «PK Freelance» von syndicom wurde extra für freie Medienschaffende eingerichtet. Ansonsten hast du die Möglichkeit, dich als Einzelperson bei der Stiftung Auffangeinrichtung (chaeis.ch) zu versichern. Die dritte Möglichkeit besteht in einer privaten Vorsorgelösung bei einer Versicherung oder Bank (Säule 3a oder Säule 3b). Beachte, dass nur die Säule 3a bei den Steuern abzugsfähig ist. Es gibt zahlreiche weitere Fragen, die sich beim Crowdworking stellen. Diese kann dir deine Gewerkschaft beantworten. Denk einfach daran: Du und deine Arbeit sind es wert, fair entlöhnt zu werden.
Deine Frage fehlt oder du benötigst eine individuelle Beratung?
Als Mitglied geniesst du bei syndicom vollen Berufsrechtsschutz. Das heisst: Du erhältst kostenlose Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht, also bei allen Fragen rund um deine Arbeit und deinen Beruf.