Geschäfts-E-Mail-Adresse bei Stellenwechsel
Ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und jetzt tauchen bei mir Fragen auf im Zusammenhang mit meinen Daten und ihrer Löschung oder Weiterverwendung nach meinem Austritt. Was zum Beispiel geschieht mit meinem E-Mail-Account?
Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) müssen die Mitarbeitenden vor dem Austritt die noch hängigen Geschäfte und E-Mails intern weiterleiten. Spätestens am letzten Arbeitstag wird der Mail-Account der Betroffenen (wie übrigens auch alle anderen digitalen Accounts) gesperrt und das Postfach (wie alle persönlichen Datenträger) gelöscht.
Während des gesamten Arbeitsverhältnisses habe ich meine berufliche E-Mail-Adresse gelegentlich auch zu privaten Zwecken genutzt. Ich habe mich manchmal gefragt, ob mein Arbeitgeber Zugriff darauf haben könnte, mich dann aber nicht weiter damit befasst. Wie ist die Situation genau?
Private E-Mails sind von den internen und externen Absenderinnen und Absendern mit der Markierung «privat» zu kennzeichnen. Vorsicht: Wenn kein Unterscheidungsvermerk zwischen privaten und geschäftlichen E-Mails besteht und die private Natur eines E-Mails aufgrund der Adressierungselemente nicht erkennbar und nicht anzunehmen ist, darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass das E-Mail geschäftlich ist.
Deshalb empfehlen wir dringend, im Mail-Account einen Unterordner «Privat» einzurichten und alle privaten E-Mails umgehend in diesen Ordner zu verschieben. Der Arbeitgeber darf keine Einsicht in E-Mails nehmen, die als «privat» gekennzeichnet sind, und diese auch nicht weiterbearbeiten.
Welche Rechte habe ich bei meinem Austritt bezüglich dieser E-Mails?
Dein künftiger Ex-Arbeitgeber muss dir die Möglichkeit geben, deine privaten E-Mails und andere Dokumente auf private Datenträger zu speichern und von den Servern der Firma zu löschen.
Kann mein Arbeitgeber nach meinem Austritt auf meinen Browserverlauf zugreifen?
Zunächst einmal raten wir dir, den Browserverlauf vor deinem Austritt zu löschen. Beim Surfen und Mailen bleiben aber an verschiedenen Orten Spuren erhalten. Im Allgemeinen führen gemeinsam benutzte Informatikmittel (z. B. Server) eine Protokollierung der durchgeführten Aktivitäten durch. Sie erstellen sogenannte Logfiles. In der Regel können die bei Internet-Dienstanbietern (Providern) anfallenden Protokolldaten aber nur im Fall einer Straftat und auf richterliche Anweisung untersucht werden.
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