E-Mails beantworten während der Ferien
Ich bin im Kader eines Kommunikationsunternehmens tätig und habe angefangen, meine E-Mails auch während der Ferien zu lesen, um bei der Rückkehr ins Büro nicht allzu gestresst zu sein. Da dies einige Kolleginnen und Kollegen bemerkt haben, schreiben sie mich auch während meiner Ferien an. Ich wage nicht, ihnen zu sagen, dass mich das stört. Was kann ich tun?
Oberstes Ziel der Ferien ist die Erholung – zum Wohl der Arbeitnehmenden, aber auch des Arbeitgebers. Deshalb wird davon abgeraten, in dieser Zeit die E-Mails zu lesen. Manche möchten aber wissen, was in ihrer Abwesenheit läuft, oder, wie Sie, vermeiden, dass sie bei der Rückkehr ins Büro überlastet sind. Das ist verständlich. Wir empfehlen Ihnen, mit den Kolleg:innen offen darüber zu reden. Und richten Sie eine Abwesenheitsmeldung ein, die klar zum Ausdruck bringt, dass Sie während der Ferien keine Anfragen beantworten.
Ausserdem schreibt mir mein Vorgesetzter am Abend regelmässig SMS und ich fühle mich trotz meiner Vorbehalte verpflichtet, ihm sofort zu antworten. Das belastet mein Familienleben, da ich jedes Mal nervös werde, wenn ich ein SMS bekomme.
Auch hier: Ziel ist es, dass man ausserhalb der offiziellen Arbeitszeiten ein Sozialleben hat und sich erholen kann. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird das immer schwieriger. Deshalb fordern ParlamentarierInnen schon ein anerkanntes «Recht auf Abschalten». Im Schweizer Recht gibt es eine Gesetzesgrundlage für den Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmenden. Artikel 328 OR sieht vor, dass der Arbeitgeber – und die in seinem Namen tätigen Personen – auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden gebührend Rücksicht nehmen müssen. Zudem enthalten einige Gesamtarbeitsverträge ein «Recht auf Nicht-Erreichbarkeit» ausserhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel der GAV Swisscom in Artikel 2.2.2).
Was könnte passieren, wenn ich einfach nicht mehr antworte?
Ihr Vorgesetzter könnte Ihnen dies auf keinen Fall zum Vorwurf machen. Falls er das dennoch tun sollte, können Sie sich an die Geschäftsleitung wenden. Wir empfehlen Ihnen auch, ein privates und ein berufliches Telefon zu haben. Indem Sie letzteres am Abend abschalten und nicht erreichbar sind, schützen Sie Ihre Privatsphäre und vor allem auch Ihre Gesundheit.
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