Erlaubnis für einen Zweitjob?
Ich überlege, einen Zweitjob zu machen. Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers dafür? Worauf muss ich eventuell achten?
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die dich verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine zweite Stelle zu melden. Aber vielleicht ist eine solche Meldepflicht im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement vorgesehen. In diesem Fall musst du deine zweite Stelle melden, denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Gesundheit zu schützen.
Auf jeden Fall musst du die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einhalten. Du darfst je nach Tätigkeit nicht mehr als 45 oder 50 Stunden pro Woche und 9 Stunden pro Tag arbeiten. Vor allem musst du dich an die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden halten. Arbeitest du an mehr als 5 Tagen pro Woche, musst du mindestens einen freien Halbtag zur Verfügung haben.
Im Übrigen hast du gegenüber deinem Arbeitgeber eine Treuepflicht. Das heisst, die verschiedenen beruflichen Tätigkeiten müssen miteinander vereinbar sein und dürfen sich nicht konkurrenzieren.
Deine Frage fehlt oder du benötigst eine individuelle Beratung?
Als Mitglied geniesst du bei syndicom vollen Berufsrechtsschutz. Das heisst: Du erhältst kostenlose Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht, also bei allen Fragen rund um deine Arbeit und deinen Beruf.