Die Beiträge hängen vom Bruttoneinkommen ab und liegen zwischen CHF 10.00  (Auszubildende/Vollzeitstudierende) und CHF 51.00 (Bruttojahreseinkommen ab 100’000.-) pro Monat.

Jahreseinkommen in CHF
(brutto, ohne Zulagen)
Monatlicher Beitrag
in CHF
bis 9999.–13.50
10 000 – 19 999.–17.40
20 000 – 29 999.–24.50
30 000 – 39 999.–29.70
40 000 – 49 999.–37.–
50 000 – 59 999.–38.90
60 000 – 69 999.–40.90
70 000 – 79 999.–42.80
80 000 – 89 999.–46.80
90 000 – 99 999.–48.50
ab 100 00051.90
RentnerInnen15.–
in Ausbildung10.–
Private Zeitungs- und Drucksachen / Velokuriere8.–
Solidaritätsmitglieder24.60
Doppelmitglieder29.50
syndicom Mitgliederbeiträge in der Übersicht

Je nach Gesamtarbeitsvertrag wird dir monatlich ein Vollzugskostenbeitrag / GAV-Beitrag (ehemals Solidaritätsbeitrag) vom Lohn abgezogen. Die Höhe dieses Beitrags legt der Gesamtarbeitsvertrag fest. Du findest den Beitrag auf deiner Lohnabrechnung deklariert.

Dieser wertvolle Beitrag hilft uns als Gewerkschaft, einen Teil der Kosten der Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchsetzung zu decken.

syndicom erstattet Mitgliedern den Vollzugskostenbeitrag jeweils für das Vorjahr zurück, sofern die Mitgliederbeiträge bezahlt sind. Die Auszahlung erfolgt dann im ersten Semester vom Folgejahr.

Wichtig, wenn du bei der Post, Swisscom, Skyguide oder T-Systems angestellt bist: Wird dir der Mitgliedsbeitrag vom Gehalt abgezogen, entfällt der Vollzugskostenbeitrag.

Bei einem Jahreseinkommen unter CHF 9’999.– beträgt der Monatsbeitrag CHF 13.50.

Unsere Mitglieder, die bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, bezahlen einen pauschalen Monatsbeitrag von CHF 17.40. Sobald die Mitgliederadministration eine Abrechnung der ALK hat, kann die Anpassung vorgenommen werden.

Nach der Pensionierung kostet der Monatsbeitrag CHF 15.00. Der Arbeitsrechtsschutz entfällt, den brauchst du dann nicht mehr, sonst kannst du weiterhin von allen Angeboten profitieren.

In einigen Kantonen ja, in anderen nicht. Unterschiede gibt es sogar zwischen den Gemeinden. Deswegen können wir keine allgemeingültige Antwort geben. Manchmal wird der Beitrag bei Berufskosten akzeptiert, manchmal als Beitrag an politische Organisation. Unsere Empfehlung: Einfach probieren und den Gewerkschaftsbeitrag eintragen.

Kündigung

Die Mitgliedschaft geht so lange weiter, bis die schriftliche Kündigung mit Unterschrift gemäss Statuten erfolgt. Austreten kann man zum Monatsende mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.

Besteht keine besondere Sperrfrist, kann mit einer Abmeldebestätigung die Mitgliedschaft mit einer Abmeldebestätigung per Wegzugsdatum beendet werden.

Nein, sofern keine besondere Sperrfrist besteht. Bei einem Mitgliedschaftswechsel von einer SGB-Gewerkschaft zu einer anderen SGB-Gewerkschaft gilt die Regel, dass der Wechsel auf ein Monatsende hin vollzogen werden kann. Wenn du also zu einer anderen SGB-Gewerkschaft wechselst, soll sich die neue Gewerkschaft bei uns melden und deine Mitgliedschaft bestätigen, damit wir den Übertritt machen können.  

https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende

Weitere Antworten

Es spiel grundsätzlich keine Rolle, wo du arbeitest. Solange du Mitglied bist, hast du Arbeitsrechtsschutz über uns und auch Anspruch auf unsere Dienstleistungen.

Die Mitgliedschaft beginnt per Folgemonat. Der umfassende Rechtsschutz beginnt erst nach drei Monaten. Massgebend für den zeitlichen Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. Der umfassende Arbeitsrechtsschutz wird gewährt, wenn das Grundereignis nach dem Beitritt zum syndicom nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist. Dennoch gibt es für Neumitglieder eine arbeitsrechtliche Beratung in reduziertem Mass (ca. 1 Stunde).

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