Mit Beschluss vom 16. Dezember 2022 verlängerte der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV Netzinfrastruktur ohne Unterbruch bis zum 31. Dezember 2026. Mit der AVE-Verlängerung bleibt der Geltungsbereich des GAV auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der Netzinfrastruktur-Branche anwendbar. Damit sind alle Arbeitgeber der Netzinfrastruktur weiterhin verpflichtet, die im GAV festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

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