Zweck der Ferien

Damit sich die Arbeitnehmenden erholen können, sieht das Gesetz mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vor. Zwei Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden können. Wer in den Ferien krank ist, kann sich in der Regel nicht erholen und der vom Gesetz vorgesehene Zweck der Ferien ist nicht erfüllt.

Nicht jede Krankheit oder jeder Unfall während der Ferien verhindert indes die Erholung. Verstaucht man sich beim Beachball den Daumen, wird man den Urlaub weiter geniessen können. Liegt man aber mit einer schweren Grippe und hohem Fieber in den Skiferien eine Woche im Bett, ist der Erholungszweck offensichtlich nicht gegeben.

Die Einschätzung der Arztperson ist für die Ferienunfähigkeit massgebend. Eine Gutschrift der Ferien hängt daher vom Einzelfall ab, und wer nur in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, muss sich den Ferienbezug in der Regel anrechnen lassen.

Krank während Ferien: Was tun?

Will man Ferien wieder gutgeschrieben haben, gilt es einiges zu beachten:

  • Die im Personalreglement vorgegebene Verfahrensweise im Krankheitsfall (Meldung, Einreichen eines Arztzeugnisses) ist einzuhalten.
  • Der Arbeitgeber ist so rasch wie möglich zu informieren. Da heute fast alle ein Mobiltelefon bei sich haben, sollte dies kein Problem darstellen. Vorbehalten bleiben besondere Fälle wie ein schwerer Autounfall mit Bewusstseinsverlust und Operation. Hier wird ein Arbeitgeber aber kaum die Ferien­unfähigkeit anzweifeln.
  • Weiter empfiehlt es sich, die Krankheit von einer Arztperson vor Ort durch ein Zeugnis bescheinigen zu lassen, damit allenfalls ein Beweis vorliegt. Grundsätzlich sind auch ausländische Arztzeugnisse verbindlich. Viele Krankentaggeld- und Unfallversicherungen lassen aber ausländische Arztzeugnisse auf ihre Echtheit prüfen.

Du hast leider deinen Arbeitgeber nicht gleich von deiner Krankheit informiert und kannst kein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Die Bestätigung des Hotelmanagers kann höchstens als Indiz für deine Ferienunfähigkeit gelten und hat nicht genügend Beweis-Charakter. Leider wirst du dir die Ferien anrechnen lassen müssen.