Lohnerhöhung in der grafischen Industrie
Seit einigen Monaten steigen die Preise für Benzin, Strom und Gas und Lebensmittel. Auch mit dem Anstieg der Krankenkassenprämien ist wieder zu rechnen. Wir hatten aber im Betrieb seit 2020 weder einen Teuerungsausgleich noch eine Reallohnerhöhung. Dies vorwiegend wegen den Covid- Massnahmen und der daraus resultierenden Kurzarbeit über mehrere Monate. Nun befürchte ich, dass der Arbeitgeber sich auf die herrschende Krise beziehen wird und erneut nicht einmal einen Teuerungsausgleich gewähren will. Ich arbeite in der grafischen Industrie und bei uns gilt der Gesamtarbeitsvertrag. Was für Möglichkeiten habe ich, um eine Lohnerhöhung zu bekommen?
Der Arbeitgeber hat den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist (Art. 322 Abs. 1 OR). Der Lohn kann zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden frei verhandelt werden, darf aber keine Bestimmungen des Gesetzes, eines Gesamt- oder Normalarbeitsvertrages verletzen. Es besteht somit keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, den Lohn jährlich oder regelmässig an die Teuerung anzupassen oder eine Reallohnerhöhung zu gewähren. In einem Gesamtarbeitsvertrag können bessere Regelungen zugunsten der Arbeitnehmenden vereinbart werden. Beispielsweise kann in einem Gesamtarbeitsvertrag verankert werden, dass der jährliche Teuerungsausgleich oder Mindestlöhne gewährt werden müssen.
Was sieht der Gesamtarbeitsvertrag der grafischen Industrie vor?
Im Gesamtarbeitsvertrag der grafischen Industrie sind einerseits Mindestlöhne ausgehandelt worden, die eingehalten werden müssen, und anderseits eine Pflicht, über allgemeine Lohnänderungen einmal jährlich mit der zuständigen Arbeitnehmendenvertretung zu verhandeln. Besteht in einem Betrieb keine Arbeitnehmendenvertretung, dann ist die Lohnverhandlung direkt mit dem Personal zu führen. Die Pflicht, eine Lohnerhöhung jährlich oder regelmässig zu gewähren, besteht aber nicht.
In unserem Betrieb haben wir keine Arbeitnehmendenvertretung. Bis jetzt hat der Arbeitgeber sich zum Thema auch nicht geäussert. In den letzten Jahren erhielten wir einfach eine interne Information Ende Jahr mit allgemeinen Lohninformationen. Was kann ich tun, um eine Lohnerhöhung zu thematisieren und einzufordern?
Gemeinsam erreicht man immer mehr. Das Thema beschäftigt sicher nicht nur dich, sondern auch deine Arbeitskolleg:innen. An einer Betriebsversammlung kann unter anderem der Lohn kollektiv besprochen werden. Verfasst gemeinsam ein Schreiben an den Arbeitgeber und formuliert die Lohnforderung. Reicht diese Lohnforderung der Geschäftsleitung ein mit der Bitte, eine Betriebsversammlung zu organisieren, damit das Thema besprochen und verhandelt werden kann. Du kannst auch auf individueller Ebene eine Lohnerhöhung verlangen. Hierfür nimm mit deinem oder deiner direkten Vorgesetzten Kontakt auf und bitte um ein Gespräch. Ein kollektives Vorgehen ist aber immer besser, weil der Arbeitgeber sieht, dass es sich nicht um ein Einzelbedürfnis handelt, sondern um ein Anliegen der meisten Arbeitnehmenden. Solltet ihr Fragen oder Unterstützung brauchen, berät und hilft euch syndicom gerne, beim kollektiven sowie beim individuellen Prozedere.
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