Nein, der Arbeitgeber hat keine gesetzliche Verpflichtung, dir eine andere Stelle anzubieten oder eine Umschulung zu bezahlen. Möglicherweise kannst du jedoch von einem Weiterbildungsanspruch Gebrauch machen, wenn dies im Gesamtarbeitsvertrag oder in den Regularien deines Unternehmens festgelegt ist. Frage deinen Arbeitgeber nach Informationen!

Mitglied werdenNach oben scrollen