Gegen unfaire Wettbewerbe und Gratisarbeit. Für eine faire Vergütung.

Immer wieder werden wir Illustrator:innen um Gratisarbeit gebeten. In Form von Aufrufen und Wettbewerben werden wir «eingeladen», uns an einem «tollen Projekt» zu beteiligen oder an einem «spannenden Anlass» vertreten zu sein. Die Gegenleistung? Dass wir im «Falle eines Erfolges» unsere Bekanntheit steigern. 

Ob vorsätzlich oder aus Unwissenheit: Diese Aufrufe untergraben unsere beruflichen Existenzen und die Möglichkeit, von unserer Arbeit zu leben. Von Ruhm und Reichweite können wir unsere Miete nicht bezahlen!  Wir möchten deshalb folgende Punkte klarstellen:  

  • Als professionell tätige Illustrator:innen sind wir auf eine angemessene Vergütung unserer Leistungen angewiesen. Das beinhaltet sowohl ein Honorar für die Arbeitszeit als auch eine Vergütung für die eingeräumten Nutzungsrechte.  

  • Ein Wettbewerb ist für uns Illustrator:innen kein Spiel, sondern ein Auftrag unter verschärften Bedingungen, bei dem wir in ständiger Konkurrenz zueinander stehen und keine Planungssicherheit haben. Die Arbeit in einer Wettbewerbssituation ist daher nicht niedriger zu entschädigen als ein ordentlicher Auftrag, sondern höher. Insbesondere auch, weil wir für die nicht publizierten Illustrationen keine Nutzungshonorare verrechnen können.  

  • Wenn Kund:innen mehrere Illustrator:innen erst für sich arbeiten lassen wollen, anstatt sich direkt anhand des Portfolios für jemanden zu entscheiden, müssen sie diesen Mehrwert bezahlen. Sie bekommen mit einem Wettbewerb im Gegenzug konkrete Arbeitsleistungen, zugeschnitten auf ihre Anforderungen, was ihnen die Auswahl stark vereinfacht. Das Risiko wird in einem Wettbewerb also von den Kund:innen auf uns Illustrator:innen verlagert, was im Preis entsprechend einberechnet werden muss. 
  • Sämtliche Rechte nicht ausgewählter Illustrationen müssen bei den Urheber:innen verbleiben. Wenn ein:e Illustrator:in eine Wettbewerbsausschreibung für sich entscheiden konnte, muss zusätzlich zur Arbeitszeit auch die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke vergütet werden.  Dies sollte in der Ausschreibung explizit erwähnt werden.

  • Eine nicht-kommerzielle Nutzung befreit nicht von der Begleichung eines Nutzungshonorars.  

  • Als Urheber:in genannt zu werden ist unser Recht und kein Bonus. 

  • Wettbewerbe ohne Bezahlung/Freiwilligenarbeit: Wohltätige Projekte, NGO/NPO oder Startups arbeiten oft mit kleinem oder ganz ohne Budget.
    Als Gewerkschaft vertreten wir die klare Haltung: Keine unbezahlte Arbeit, auch nicht für gemeinnützige Projekte. Uns Illustrator:innen systematisch für Aufträge anzufragen, die viel zu tief oder gar nicht entlohnt werden, lässt ausser Acht, dass wir den dafür nötigen Aufwand zu Lasten vergüteter Arbeitsstunden aufbringen müssen. Und nicht zuletzt trägt es dazu bei, dass die aktuellen Marktpreise in der Illustration nicht zum Leben reichen. Darum gilt: Was wir Illustrator:innen in unserer Freizeit machen, ist uns selbst überlassen und jede:r kann sich nach eigenem Ermessen freiwillig engagieren. Dieses Engagement soll aber einem intrinsischen Interesse entspringen und darf nicht Bestandteil einer Anfrage von aussen sein.

    a) NPO oder NGO,welche kein vorgesehenes Budget für die benötigte Illustrator:in haben, sollen über Fördermittel ein Budget generieren und das Projekt erst umsetzen, wenn die Mittel vorhanden sind. 

    b) Startups ohne Geld können eine:n Illustrator:in suchen, der:die mit seiner:ihrer Arbeit in das Startup investieren will. Entschädigt werden kann in so einem Fall etwa mit einer Beteiligung am Startup.

    c) Wettbewerbe für Laien: Die Ausschreibung soll sich explizit nicht an professionelle Illustrator:innen richten, sondern an Laien? Dann muss das in der Ausschreibung klar vermerkt werden. Dies kann dann eine gute Lösung sein, wenn kein Budget vorhanden ist, um ein:e professionelle:n Illustrator:in zu beauftragen.

Unsere Forderungen an die Auftraggeber:innen

Wir fordern alle Auftraggeber:innen auf, ihre Auftragsvergaben und Wettbewerbe auf Basis der oben genannten Punkte zu überdenken.

Gerne stehen wir beratend zur Verfügung, wenn es darum geht, Wettbewerbe fair auszugestalten oder kreative Arbeit generell korrekt zu entschädigen.

Kontakt für Anfragen
​​​​​​​​​​​​​​anna.stahl@syndicom.ch

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