Regelt das Gesetz die Lohnhöhe? Habe ich nach all den Jahren meiner Anstellung das Recht auf eine Lohnerhöhung?

Im Gesetz steht zur Lohnzahlungspflicht bloss, dass die Arbeitgeberin dem/der Arbeitnehmenden den Lohn zu entrichten hat, der verabredet oder üblich, durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt ist (Art. 322 Abs. 1 OR). Im Gesetz wird also kein Minimal- oder Durchschnittslohn definiert, sondern in erster Linie auf die Vereinbarung – d. h. den Arbeitsvertrag – verwiesen.

Lohn ist also Verhandlungssache. Sofern keine Lohnhöhe definiert wurde, ist der für die betreffende oder vergleichbare Tätigkeit übliche Lohn zu bezahlen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnerhöhung existiert nicht.

Ich würde gerne wissen, ob Sie meinen Lohn (49’400 Franken im Jahr bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) als angemessen erachten.

Da ich Ihren Arbeitsvertrag und ein allfällig geltendes Reglement nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob Ihr Lohn vertragskonform ist.

Da Ihr Arbeitgeber Mitglied des SBVV ist, gilt für Ihr Arbeitsverhältnis der Gesamtarbeitsvertrag für den Buchhandel der deutschsprachigen Schweiz.

  • Dieser Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat syndicom mit dem SBVV verhandelt.
  • Jährlich werden zwischen den Sozialpartnern dieses Gesamtarbeitsvertrags GAV die Mindestlöhne ausgehandelt.

Bei Ihrer Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn zurzeit 54 210 Fr. pro Jahr bei 100%. Ihr Lohn liegt also unter dem Mindestlohn! Diesen muss der Arbeitgeber zwingend bezahlen (auch rückwirkend).

Wie kann ich vorgehen, um den mir zustehenden Lohn zu erhalten?

Um Ihnen die Frage nach dem angemessenen Lohn beantworten zu können, benötigen wir mehr Informationen wie Erfahrungen, Sprachkenntnisse, Arbeitsregion, Stellenanforderungen, Lohnsystem etc.

  • Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt auf seiner Website einen Lohnrechner zur Verfügung. Dort können Sie Anhaltspunkte zur Lohnhöhe erhalten.
  • Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und, falls gewünscht, begleiten wir Sie auch zu der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.
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