Ich verdiene als gelernte Buchhändlerin (30-jährig, fünf Jahre Berufserfahrung) in einer grösseren Buchhandelskette (Mitglied des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes) seit meiner Anstellung vor fünf Jahren denselben Lohn und frage mich, ob dies zulässig ist. Können Sie mir mitteilen, ob und wie das Gesetz die Lohnhöhe regelt und ob ich nach all den Jahren meiner Anstellung das Recht auf eine Lohnerhöhung habe?

Im Gesetz steht zur Lohnzahlungspflicht bloss, dass die Arbeitgeberin dem/der Arbeitnehmenden den Lohn zu entrichten hat, der verabredet oder üblich, durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist (Art. 322 Abs. 1 OR). Im Gesetz wird also kein Minimal- oder Durchschnittslohn definiert, sondern in erster Linie auf die Vereinbarung – d. h. den Arbeitsvertrag – verwiesen. Lohn ist also Verhandlungssache. Sofern keine Lohnhöhe definiert wurde, ist der für die betreffende oder vergleichbare Tätigkeit übliche Lohn zu bezahlen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnerhöhung existiert nicht.

Ausserdem finde ich meinen Lohn recht mager. Sofern das Gesetz keine Vorgaben zur Lohnhöhe macht, würde mich darum interessieren, ob ausserhalb des Gesetzes solche Vorgaben existieren, welche mein Arbeitgeber einhalten muss. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie die Durchschnittslöhne im Buchhandel kennen, und würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie meinen Lohn (49’400 Franken im Jahr bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) als angemessen erachten.

Da ich Ihren Arbeitsvertrag und ein allfällig geltendes Reglement nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob Ihr Lohn vertragskonform ist. Da Ihr Arbeitgeber Mitglied des SBVV ist, gilt für Ihr Arbeitsverhältnis der Gesamtarbeitsvertrag für den Buchhandel der deutschsprachigen Schweiz. Diesen GAV hat syndicom mit dem SBVV verhandelt. Jährlich werden zwischen den Sozialpartnern dieses GAV die Mindestlöhne ausgehandelt. Bei Ihrer Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn zurzeit 54 210 Fr. pro Jahr bei 100%. Ihr Lohn liegt also unter dem Mindestlohn! Diesen muss der Arbeitgeber zwingend bezahlen (auch rückwirkend).

Falls Sie den Lohn als zu tief einschätzen, wie kann ich vorgehen, um den mir zustehenden Lohn zu erhalten?

Um Ihnen die Frage nach dem angemessenen Lohn beantworten zu können, brauchen wir mehr Informationen wie Erfahrungen, Sprachkenntnisse, Arbeitsregion, Stellenanforderungen, Lohnsystem etc. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt auf seiner Website einen Lohnrechner zur Verfügung, wo Sie Anhaltspunkte zur Lohnhöhe erhalten können. Kontaktieren Sie zudem unsere erfahrenen Jurist:innen, welche Sie gerne beraten und, falls gewünscht, auch zu der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber begleiten.

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