Mein Mann arbeitet als Chauffeur in einem öffentlichen Verkehrsbetrieb. Es kursieren immer wieder Gerüchte über eine Konzessionsänderung. Worum geht es?

Artikel 87 der Bundesverfassung verleiht dem Bund das Eisenbahninfrastruktur-Monopol und das Personenbeförderungs-Regal. Dies sind rechtliche Monopole.

In der Praxis übt der Bund diese Tätigkeiten nicht selbst aus, sondern erteilt interessierten Unternehmen entsprechende Konzessionen. Dies geschieht anhand einer Ausschreibung. Dabei gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung.

In der Regel beträgt die Konzessionsdauer zehn Jahre. Eine längere Dauer kann gewährt werden, wenn es die Amortisationsdauer der Betriebsmittel erfordert. Auf Antrag des Transportunternehmens ist auch eine kürzere Dauer möglich. Die Konzession kann aber höchstens für 25 Jahre erteilt werden.

Dasselbe Verfahren gilt für die Erneuerung der Konzession, denn deren Erteilung ist keine definitive Betriebsgarantie.

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