Was passiert bei einer Betriebsübernahme?
Ich arbeite in einer Druckerei. Die Direktion hat uns mitgeteilt, dass wir wegen finanzieller Probleme von einer anderen Druckerei übernommen werden. Was bedeutet das?
Hier geht es um einen Betriebsübergang im Sinne von Artikel 333, 333a und 333b des Obligationenrechts (OR). Damit es sich um einen Betriebsübergang handelt, muss der Käufer dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführen oder aufnehmen. Das übertragene Unternehmen muss seine Identität, d. h. die Organisation oder den Zweck, beibehalten. Die Identität wird gewahrt, wenn Infrastruktur und Betriebsmittel sowie die Kundschaft auf den neuen Betrieb übergehen, um eine ähnliche wirtschaftliche Tätigkeit weiterzuführen. Dies ist hier der Fall.
Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse – am Tag der Betriebsübernahme – mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, sofern der oder die Arbeitnehmende dies nicht ablehnt. Betroffen sind nur die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse.
Der neue Arbeitgeber darf keine neue Probezeit vereinbaren und muss die dem Betriebsübergang vorangehenden Dienstjahre anrechnen. Werden die Arbeitsverhältnisse durch einen nicht allgemeinverbindlich erklärten (nicht obligatorischen) Gesamtarbeitsvertrag geregelt, muss sich der Käufer während mindestens einem Jahr an diesen halten, sofern der GAV immer noch gültig ist.
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