Mein Arzt hat mich 100% krankgeschrieben. Wie der Arzt auf dem Zeugnis vermerkt hat, bin ich «arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig». Was bedeutet das genau und was gilt hier für meinen Arbeitgeber?
Das bedeutet, eine gesundheitsbedingte Arbeitsverhinderung bezieht sich hauptsächlich auf die konkrete Stelle bzw. das konkrete personelle Umfeld. Anderswo wärst du normal einsatzfähig und es sind ausserhalb der Arbeit keine gesundheitlichen Einschränkungen sichtbar. Gestützt auf Art. 324a OR hat dir dein Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit Lohn zu entrichten, wenn du aus Gründen wie Krankheit und ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert bist. Dies gilt auch bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit.
Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und darf dir auch ohne neuen Vertrag eine andere Arbeitsstelle anbieten, sofern gewisse Kriterien vorliegen: die Arbeit muss zumutbar und vorübergehender Natur sein und darf das Privatleben nicht übermässig beeinträchtigen. Allfällige Mehrkosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Deine Treuepflicht gebietet dir wiederum, eine solche andere Arbeit auch anzunehmen. Als Angestellter musst du die Arbeitgeberseite auch auf deine mögliche Einsatzfähigkeit hinweisen. Daher ist es korrekt, dass der Arzt dir ein differenziertes Zeugnis ausgestellt hat.
In der Regel gilt man trotz Krankheit als ferienfähig, weshalb es dir grundsätzlich zusteht, unter Einhaltung der übrigen Rahmenbedingungen Ferien zu beziehen. Wie steht es um den Kündigungsschutz? Eine krankgeschriebene Person hat sicherlich geringe Chancen, in der Kündigungsfrist neu angestellt zu werden, daher gibt es den Kündigungsschutz «zur Unzeit» von Art. 336c OR. Typischerweise besteht dieses Schutzbedürfnis bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit nicht. Gemäss Mehrheit in der Rechtslehre könnte dir trotz Krankheit gekündigt werden.
Bist du einer Krankentaggeldversicherung angeschlossen, dann gelten deren Versicherungsbestimmungen. Die Versicherungen gewähren regelmässig auch Taggelder bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit, dies bleibt aber zu überprüfen. Unter Ansetzung einer angemessenen Frist von z. B. 3–5 Monaten kann die Versicherung dir die Einstellung der Taggelder ankündigen, da es dir im Rahmen der Schadenminderungspflicht obliegt, möglichst zeitnah eine neue Stelle zu finden. Noch Fragen offen? Wende dich gerne an uns!
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