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Betriebsübergang

Ich arbeite in einer Druckerei. Die Direktion hat uns mitgeteilt, dass wir wegen finanzieller Probleme von einer anderen Druckerei übernommen werden. Was bedeutet das?

Hier geht es um einen Betriebsübergang im Sinne von Artikel 333, 333a und 333b des Obligationenrechts (OR). Damit es sich um einen Betriebsübergang handelt, muss der Käufer dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführen oder aufnehmen. Das übertragene Unternehmen muss seine Identität, d. h. die Organisation oder den Zweck, beibehalten. Die Identität wird gewahrt, wenn Infrastruktur und Betriebsmittel sowie die Kundschaft auf den neuen Betrieb übergehen, um eine ähnliche wirtschaftliche Tätigkeit weiterzuführen. Dies ist hier der Fall.

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse – am Tag der Betriebsübernahme - mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, sofern der oder die Arbeitnehmende dies nicht ablehnt. Betroffen sind nur die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse.

Der neue Arbeitgeber darf keine neue Probezeit vereinbaren und muss die dem Betriebsübergang vorangehen - den Dienstjahre anrechnen. Werden die Arbeitsverhältnisse durch einen nicht allgemeinverbindlich erklärten (nicht obligatorischen) Gesamtarbeitsvertrag geregelt, muss sich der Käufer während mindestens einem Jahr an diesen halten, sofern der GAV immer noch gültig ist.

Mein Mann arbeitet als Chauffeur in einem öffentlichen Verkehrsbetrieb. Es kursieren immer wieder Gerüchte über eine Konzessionsänderung. Worum geht es?

Artikel 87 der Bundesverfassung verleiht dem Bund das Eisenbahninfrastruktur-Monopol und das Personen-beförderungs-Regal. Dies sind rechtliche Monopole.

In der Praxis übt der Bund diese Tätigkeiten nicht selbst aus, sondern erteilt interessierten Unternehmen ent sprechende Konzessionen. Dies geschieht anhand   einer Ausschreibung. Dabei gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung.

In der Regel beträgt die Konzessionsdauer zehn Jahre. Eine längere Dauer kann gewährt werden, wenn es die Amortisationsdauer der Betriebsmittel erfordert. Auf   Antrag des Transportunternehmens ist auch eine kürzere Dauer möglich. Die Konzession kann aber höchstens für 25 Jahre erteilt werden.

Dasselbe Verfahren gilt für die Erneuerung der   Konzession, denn deren Erteilung ist keine definitive Betriebsgarantie.

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