Artikel

Krank während der Ferien

Während meiner letzten Ferien in Asien war ich leider schwer krank mit hohem Fieber usw. und lag während einer ganzen Woche – von meinen zwei Wochen– im Hotelzimmer im Bett. Weil ich alle Medikamente bei mir hatte, ging ich nicht zum Arzt. Ich liess mir aber vom Hotelmanager schriftlich bestätigen, dass ich eine Woche lang krank im Zimmer lag. Diese Bestätigung reichte ich bei meiner Rückkehr meinem Arbeitgeber ein. Ich habe gleichzeitig darum gebeten, mir die Ferienwoche wieder gutzuschreiben. Mit der Begründung, dass gemäss Personalreglement die Krankheit sofort zu melden und ab dem dritten Tag ein Arztzeugnis einzureichen ist, weigert sich mein Betrieb allerdings. Ich bin damit nicht einverstanden.

Damit sich die Arbeitnehmenden erholen können, sieht das Gesetz mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vor. Zwei Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden können. Wer in den Ferien krank ist, kann sich in der Regel nicht erholen und der vom Gesetz vorgesehene Zweck der Ferien ist nicht erfüllt. Nicht jede Krankheit oder jeder Unfall während der Ferien verhindert indes die Erholung. Verstaucht man sich beim Beachball den Daumen, wird man den Urlaub weiter geniessen können. Liegt man aber mit einer schweren Grippe und hohem Fieber in den Skiferien eine Woche im Bett, ist der Erholungszweck offensichtlich nicht gegeben. Die Einschätzung der Arztperson ist für die Ferienunfähigkeit massgebend. Eine Gutschrift der Ferien hängt daher vom Einzelfall ab, und wer nur in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, muss sich den Ferienbezug in der Regel anrechnen lassen.

Will man Ferien wieder gutgeschrieben haben, gilt es einiges zu beachten. Die im Personalreglement vorgegebene Verfahrensweise im Krankheitsfall (Meldung, Einreichen eines Arztzeugnisses) ist einzuhalten. Der Arbeitgeber ist so rasch wie möglich zu informieren. Da heute fast alle ein Mobiltelefon bei sich haben, sollte dies kein Problem darstellen. Vorbehalten bleiben besondere Fälle wie ein schwerer Autounfall mit Bewusstseinsverlust und Operation. Hier wird ein Arbeitgeber aber kaum die Ferien­unfähigkeit anzweifeln. Weiter empfiehlt es sich, die Krankheit von einer Arztperson vor Ort durch ein Zeugnis bescheinigen zu lassen, damit allenfalls ein Beweis vorliegt. Grundsätzlich sind auch ausländische Arztzeugnisse verbindlich. Viele Krankentaggeld- und Unfallversicherungen lassen aber ausländische Arztzeugnisse auf ihre Echtheit prüfen.

Du hast leider deinen Arbeitgeber nicht gleich von deiner Krankheit informiert und kannst kein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Die Bestätigung des Hotelmanagers kann höchstens als Indiz für deine Ferienunfähigkeit gelten und hat nicht genügend Beweis-Charakter. Leider wirst du dir die Ferien anrechnen lassen müssen.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden