Branchenvereinbarung Presse: gibt es bald eine Einigung?
Nach über 20 Jahren ohne Gesamtarbeitsvertrag soll es eine Branchenvereinbarung Presse geben, sofern syndicom, Impressum und Verlegerverband zustimmen.
Text: Nicole Soland
Text erstmals erschienen am 10. April 2026 in der P.S.: www.pszeitung.ch
Im Jahr 2004 kündigten die Verleger den Gesamtarbeitsvertrag (GAV), dem die Medienschaffenden der Print- und Onlinemedien in der Deutschschweiz und dem Tessin einst unterstellt waren. Jetzt soll der GAV-lose Zustand zwar nicht behoben, aber immerhin eine Branchenvereinbarung abgeschlossen werden, und zwar zwischen der Gewerkschaft syndicom und dem Berufsverband Impressum auf der einen sowie dem Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) auf der anderen Seite. Im Rahmen einer Infoveranstaltung in Zürich stellte Idris Djelid, Regionalsekretär Sektor Medien der Gewerkschaft syndicom, am Dienstag die Branchenvereinbarung vor. Das letzte Wort über Annahme oder Ablehnung der Vereinbarung haben die Mitglieder von syndicom, Impressum und VSM. Erstere entscheiden am 28. April an der Branchenkonferenz in Zürich.

Er habe noch nie von einem GAV gehört, der in 31 Verhandlungsrunden diskutiert und schliesslich nur als Branchenvereinbarung abgeschlossen worden sei, schickte Idris Djelid seiner Präsentation voraus. Unter der Kündigung des GAV vor über 20 Jahren hätten zuerst die Freischaffenden gelitten: «Ihre Honorare schmolzen, und es wurde für sie immer schwieriger, über die Runden zu kommen.» Dann erhielten wegen des GAV-losen Zustands die jungen Medienschaffenden beim Berfseinstieg immer weniger Lohn. In den letzten zehn Jahren seien zudem die Festangestellten immer stärker unter Druck gekommen, fuhr er fort und zählte die häufigsten Verschlechterungen auf: «Längere Arbeitszeiten, ständige Reorganisationen, Stellenabbau und Reallohnverlust aufgrund nur selten gewährter Lohnerhöhungen.»
Mindestlöhne, aber…
In der neuen Branchenvereinbarung Presse sind die verbindlichen Mindestlöhne das höchste der Gefühle. Die, Mehrzahl, weil es nicht einmal für ‹den› Mindestlohn gereicht hat: Der Verlegerverband wollte nur je einen Einstiegslohn für festangestellte Journalist:innen bei Verlagsgruppen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen und einen für jene mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen. Für erstere liegt er bei mindestens 5300 Franken brutto, letztere erhalten mindestens 5800 Franken brutto (jeweils mal 13). Für das technische Redaktionspersonal beträgt der Einstiegslohn 5000 bzw. 5300 Franken. Volontär:innen sollen mindestens 3000 bis 3500 Franken pro Monat erhalten. Der Vorschlag des Verlegerverbands, für die Freien pauschal 350 bis 400 Franken pro Tag (!) und dies lediglich als Empfehlung in die Vereinbarung zu schreiben, ist derart unterirdisch, dass syndicom ihn rundweg ablehnte. In der Vereinbarung steht nun, wenn nichts anderes vereinbart sei, sollten die Freien «die übliche, angemessene Vergütung» erhalten. syndicom führt das Regulativ mit den Mindest-Honorarempfehlungen für die Freien weiter (in Zürich 556 Franken pro Tag).
Zum Vergleich: Die Zürcher Stimmberechtigten haben einen Mindestlohn von 23.90 Franken an der Urne angenommen, die Bürgerlichen bekämpfen ihn seither vor Gericht. Würden 40 Wochenstunden à 23.90 bezahlt, käme man auf einen Monatslohn von 3824 Franken. Als Einstiegslohn in den Journalismus, in dem heutzutage ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium und/oder eine spezifische höhere Ausbildung verlangt wird, sollen nicht einmal 2000 Franken mehr pro Monat bezahlt werden müssen?
Zum Vergleich zum Zweiten: Auf der Webseite des Kantons Zürich finden sich Angaben zum hiesigen «hohen Lohnniveau». Der standardisierte Bruttolohn, mit dem dort gerechnet wird, gilt für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche und enthält Sozialabzüge sowie anteilsmässig den 13. Monatslohn, Zulagen und Boni. Er liegt im Kanton Zürich im Median bei 7500 Franken, das heisst, die eine Hälfte der Arbeitnehmer:innen verdient weniger, die andere mehr. Nun ist ein Einstiegslohn natürlich nicht dasselbe wie ein standardisierter Bruttolohn. Nur: In einer Branche, in der es selten Lohnerhöhungen gibt, ist ein tiefer Einstiegslohn kein gutes Zeichen.
Noch schwerer verdaulich ist die Klausel, dass die Journalist:innen der Arbeitgeberin «vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung» das Urheberrecht an ihren Werken «vollumfänglich» übertragen müssen. Davon erfasst sind nicht etwa nur Texte in Printprodukten oder Onlineartikel, sondern «sämtliche gegenwärtigen und auch künftigen noch nicht bekannten Nutzungsarten». Mit dem ausbezahlten Lohn gilt diese Übertragung als «vollumfänglich abgegolten». Die Freischaffenden behalten ihre Urheberrechte, ausser sie treten sie vertraglich ab.
Die Gretchenfrage aus Gewerkschafter:innensicht lautet deshalb: Lieber den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach? Gemäss Idris Djelid empfehlen sowohl syndicom wie auch Impressum ihren Mitgliedern ein «Ja, aber» zur Vereinbarung, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Das macht es nicht einfacher: Sagen die einen Ja und die anderen Nein, kann sich der VSM ins Fäustchen lachen und die jahrelange Übung abbrechen.
* Transparenz: Nicole Soland ist seit über 20 Jahren Mitglied von syndicom bzw. der Vorgängergewerkschaft Comedia.