«Die Justiz hat die Seriosität und Legitimität meiner Arbeit anerkannt»
Benito Perez, Journalist und syndicom-Mitglied, publizierte vor elf Jahren ein Porträt einer Genfer Persönlichkeit, für das er und die Zeitung Le Courrier gerichtlich verurteilt wurden. Dieses Knebelverfahren wurde nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als rechtswidrig taxiert. Ein Sieg für den Beruf und für die Meinungsfreiheit. Ein Gespräch.
Interview: Muriel Raemy
Benito, im Mai 2015 warst du Journalist bei der Zeitung Le Courrier und wurdest für eine deiner Recherchen verklagt. Was ist damals passiert?

Ich habe ein Porträt über den Geschäftsmann und Sammler Jean Claude Gandur verfasst für ein Dossier über die Renovation des Museums für Kunst und Geschichte, kurz bevor das Geschäft ins Stadtparlament kam. Wir hatten dieses gemeinsame Projekt der Fondation Gandur pour l’Art (FGA) und des grössten Museums der Stadt Genf schon mehrere Jahre verfolgt. Zum Beispiel hatten wir den Inhalt der die beiden Partner für 99 Jahre bindenden Vereinbarung offengelegt, der lange geheim gehalten worden und für die FGA äusserst vorteilhaft war.
Bald wurde mir bewusst, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt. Mehreren Quellen zufolge gab es Verdachtsmomente gegenüber den Methoden der Addax and Oryx Group (AOG), dem Unternehmen, das Jean Claude Gandur für Handel und Förderung von Öl im Mittleren Osten und in Westafrika mitgegründet hatte. Einige seiner Angestellten waren mit der Justiz in Konflikt geraten. Es stellte sich heraus, dass Bestechungsgelder gezahlt worden waren, um während der Präsidentschaft des hochkorrupten Sani Abacha in Nigeria Ölfelder zu kaufen. Die meisten meiner Quellen liessen sich im Internet rasch finden, aber kein französischsprachiges Medium hatte sie verifiziert und in einer Synthese zusammengeführt. Für eine sachlich fundierte öffentliche Debatte war eine Publikation in Genf deshalb unerlässlich.
Jean Claude Gandur reagiert darauf mit zwei Klagen. Strafrechtlich wirft er dir üble Nachrede und Verleumdung vor. Ausserdem werden Le Courrier und du in einem Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt. Die Strafklage wird danach abgewiesen und die erste zivilrechtliche Instanz gibt euch recht. 2019 werdet ihr aber in zweiter Instanz und 2021 dann vom Bundesgericht verurteilt. Wie erklärst du dir, dass die Schweizer Gerichte diese Klage gutgeheissen haben?
Die beiden Instanzen, die sich wirklich mit dem Fall befasst haben, haben uns Recht gegeben. Sowohl der Staatsanwalt als auch die erstinstanzliche Zivilrichterin, welche die Parteien anhörten, stellten unsere Gutgläubigkeit, die Qualität unserer Arbeit und das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung dieser Informationen fest. Die zweite zivilrechtliche Instanz (Cour d’appel civile) des Kantons und das Bundesgericht argumentierten mehr politisch-juristisch. Da Gandur nie verurteilt worden sei, bedeute die Erwähnung von Korruptionsvorwürfen in einem Porträt über ihn, seinen Ruf ungerechtfertigterweise zu schädigen. Zudem wurde gerügt, die Art der Darstellung liesse auf eine Voreingenommenheit des Journalisten schliessen. Obwohl diese Unterstellung angesichts der gesicherten Faktenbasis irritierte, überraschte das Urteil nicht, denn die Schweizer Justiz vertritt traditionellerweise eine weite Auffassung des Persönlichkeitsschutzes. Dabei wurde aber ausser Acht gelassen, dass die Rechtsprechung auch den Schutz der öffentlichen Debatte verlangt.

2022 seid ihr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gelangt. Ihr wart überzeugt von der Richtigkeit deiner Arbeit und Le Courrier berief sich auf das Recht auf Information der Öffentlichkeit. Jetzt hat euch der EGMR Recht gegeben.
In seinem unmissverständlichen Urteil hält der EGMR fest, es gebe ein öffentliches Interesse daran, die Herkunft des Vermögens von Jean Claude Gandur publik zu machen, «da es für öffentliche Zwecke verwendet werden sollte». Das Gericht weist darauf hin, dass seine Rechtsprechung einen Rahmen für die Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlicher Debatte bietet, und fordert die Schweiz, Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seit 1974, auf, sich künftig daran zu halten. In Abwägung gebracht werden müssen insbesondere der Beitrag des Artikels zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die öffentliche Bekanntheit der betroffenen Person, die Art und Weise der Beschaffung der Informationen und deren Wahrheitsgehalt sowie die Wirkung einer allfälligen Verurteilung. Die Schweizer Justiz hat diese Abwägung nur rudimentär vorgenommen. Das Gericht zeigt sich auch überrascht über die Einmischung der Schweizer Richter:innen in den Stil des Artikels … Dies bestärkt uns in der Annahme, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch, eine Form der gerichtlichen Schikane handelte. Gegen die sich die Zeitung gewehrt hat.
Das ist ein unglaublicher Sieg für deinen Beruf. Wie fühlst du dich jetzt und wie ist es dir gelungen, dem Druck standzuhalten?
Ich bin froh, dass die Justiz die Seriosität und Legitimität meiner Arbeit anerkannt hat, und erleichtert für die Reputation und die Finanzen von Le Courrier. Vor allem aber soll dieses Urteil die Redaktionen ermutigen, keine Selbstzensur vor den Mächtigen zu betreiben. Ich hoffe auch, dass sich der Berufsstand künftig geschlossener für seine Rechte einsetzt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen lässt sich nicht behaupten, dass Le Courrier von den Kolleg:innen gegenüber Jean Claude Gandur stark unterstützt wurde.
Teure Verfahren für die Medien
«Der europäische Gerichtshof hat daran erinnert, dass die Pressefreiheit gewahrt werden muss, und schützt mit diesem Urteil den Recherchejournalisten», sagt Stephanie Vonarburg, Leiterin Sektor Medien. syndicom und die Internationale Journalisten-Föderation IFJ begrüssen den Entscheid des EGMR zugunsten der Presse- und Meinungsfreiheit.
Le Courrier und seine Journalist:innen waren einem aufwändigen, kostspieligen und äusserst langwierigen Verfahren ausgesetzt. Leider werden die Medien zunehmend mit Klagen eingedeckt, die darauf abzielen, ihre Meinungsfreiheit einzuschränken. SLAPP- oder Einschüchterungsklagen werden von Privaten, Gruppen oder Organisationen eingereicht, um die Veröffentlichung von Recherchen und Berichten über ihre Machenschaften zu verhindern. Die dadurch entstehenden Kosten gefährden das wirtschaftliche Überleben der Medien. «Journalismus ist von öffentlichem Interesse, gleich wie das Recht, zu informieren und informiert zu werden. Die Gerichte und die Gesetze müssen diese zentrale Aufgabe vor Klagen schützen, mit denen den Medien ein Maulkorb verpasst werden soll», sagt Stephanie Vonarburg.
syndicom ist Mitglied der Schweizer Allianz gegen SLAPP.