Post rechnete Arbeitsstunden vom 1. August nicht an: 960 Unterschriften in 48 Stunden
Obwohl der 1. August ein Feiertag ist, wurde den Mitarbeitenden aufgrund der Umstellung auf die 5-Tage-Woche keine entsprechende Zeit gutgeschrieben. Das führte teilweise sogar dazu, dass Mitarbeitende in dieser Woche Minusstunden aufwiesen. Die Kolleg:innen wehrten sich gegen diese Ungerechtigkeit und wandten sich direkt an den CEO der Post.
Text: Muriel Raemy
Die 5-Tage-Woche ist laut Post mittlerweile in rund zwei Drittel der Teams der Logistikdienste eingeführt worden. Auch wenn die Umsetzung viele Probleme mit sich bringt und für grosse Unzufriedenheit sorgt, war es ein ganz anderes Ereignis, das kürzlich das Fass zum Überlaufen brachte. Tatsächlich wurden die Arbeitsstunden der Kolleg:innen, die am Samstag, 1. August, gearbeitet haben, nicht gutgeschrieben. «Wir haben Hunderte von Anfragen dazu erhalten. Die Kolleg:innen sind verärgert und fühlen sich ausgebeutet», erklärt Dominik Dietrich, Co-Leiter des Sektors Logistik.
Als syndicom die Post auf die Problematik ansprach, erklärte sich diese zwar bereit, für die Zukunft über die Feiertagsanrechnung zu diskutieren. Eine Korrektur für den 1. August 2026 lehnte sie jedoch ab. Für syndicom war diese Haltung nicht akzeptabel. Deshalb richtete syndicom einen offenen Brief an Post-CEO Pascal Grieder. Innerhalb von nur 48 Stunden unterzeichneten 960 Personen den Brief, ein Rekord und ein deutliches Signal der betroffenen Mitarbeitenden.
Fehler in der Berechnung?
Das System zur Arbeitszeiterfassung unterscheidet tatsächlich zwischen Mitarbeitenden mit einer Fünf- und einer Sechstagewoche und basiert somit auf einer «Montag-bis-Freitag»-Logik. Die Realität bei der Post sieht jedoch ganz anders aus: Tausende Angestellte arbeiten regelmässig von Montag bis Samstag. Dominik Dietrich meint dazu:
Es ist inakzeptabel, dass ein Zeiterfassungssystem die betrieblichen Realitäten nicht korrekt abbildet. Der nationale Feiertag darf weder von technischen Systemgrenzen noch von administrativen Definitionen abhängen. Wer am Samstag arbeitet, hat Anspruch auf seinen Feiertag!
syndicom fordert, den betroffenen Mitarbeitenden – geschätzt zwischen 3000 und 6000 Personen – die Arbeitszeit nachträglich gutzuschreiben, die technischen Systeme und Prozesse anzupassen und gemeinsam mit den Sozialpartnern eine faire, transparente und schweizweit einheitliche Lösung auszuarbeiten.
Feiertage im GAV
Das Recht auf die Feiertage ist im GAV verankert (Ziffer 2.16, Absatz 3 des GAV Post CH). Im offenen Brief fordert syndicom ausserdem, dass die in Anhang 2 des GAV aufgeführten, den Feiertagen gleichgestellten Sonntage im Zeiterfassungssystem für alle Arbeitnehmenden, die unter den GAV fallen, als solche gezählt werden.
«Es ist absurd, dass man darum kämpfen muss, den Nationalfeiertag zu bekommen, der gesetzlich garantiert ist. Ich bin zuversichtlich, dass die Arbeitszeitabrechnungen der Kolleg:innen rasch korrigiert werden», schliesst Dominik Dietrich.