Ansprech­partner:innen syndicom
für Medien­auskünfte

Romi Hofer

Leiterin Kommunikation
058 817 18 18

Catalina Gajardo Hofmann

Mediensprecherin Medien
058 817 18 31
Arbeitstage: Montag, Mittwoch & Freitag

Dominik Fitze

Mediensprecher ICT
058 817 18 14

Matthias Loosli

Mediensprecher Post / Logistik
058 817 18 64
Arbeitstage: Montag bis Donnerstag

Weitere Informationen:

über syndicom, unsere Gewerkschaftsorgane, unser Engagement für Medienschaffende

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    Die Swisscom-Mitarbeitenden fordern mehr Beschäftigungssicherheit und ein klares Bekenntnis zum Standort Schweiz. Trotz guter Geschäftszahlen baut Swisscom immer wieder Stellen in verschiedenen Bereichen des Unternehmens ab, während sie andernorts neue…

  • KI muss den Menschen dienen

    Eine effektive KI-Regulierung muss sich nicht nur auf den Staat, sondern auch auf private Akteure erstrecken. Besonders bei den Rechten der Arbeitnehmenden sieht syndicom dringenden Handlungsbedarf. Die Erkenntnisse aus der…

  • Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung in der Netzinfrastruktur-Branche

    Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner syndicom, SNiv und VFFK Die Erhöhung der Lohnsumme kann innerhalb der Unternehmen individuell verteilt werden. Der Bundesrat hat die Lohnerhöhung per 1. März 2025 allgemeinverbindlich erklärt.…

Wichtiges zu Massenentlassungen

Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.

Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).

Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).

Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:

  • Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
  • Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
  • Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.
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