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Steiniger Weg bis zum Sozialplan: Erfolg für die Belegschaft bei Tamedia

Die Dach-Personalkommission von Tamedia hat sich mit der Geschäftsleitung des Unternehmens auf einen Sozialplan für die vom Stellenabbau Betroffenen geeinigt. Dass die Arbeitnehmenden-Vertretung für eine Lösung die Eidgenössische Einigungsstelle anrufen musste, ist für das wohlhabendste Medienunternehmen der Schweiz allerdings ein Armutszeugnis. Einmal mehr zeigt sich, wie dringend nötig ein Gesamtarbeitsvertrag für die Medienbranche wäre.

Aktion vor den Redaktionen von «Berner Zeitung» und «Bund» am 18. Mai in Bern

Die Dach-Personalkommission und die Mediengewerkschaft syndicom erachten das Verhandlungsergebnis als gut. Dass es dabei die Vermittlung der Eidgenössischen Einigungsstelle brauchte, wirft allerdings ein schlechtes Licht auf die Geschäftsleitung von Tamedia. Für das grösste und wohlhabendste Medienunternehmen der Schweiz mit einem Halbjahresgewinn von 7,5 Millionen Franken im laufenden Jahr müsste die Gewährung von fairen Sozialleistungen im Rahmen der laufenden Restrukturierung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider scheint dies nicht der Fall zu sein.

Höhere Abgangsentschädigungen und Leistungen bei Frühpensionierungen

Der Sozialplan beinhaltet gegenüber dem ursprünglichen Angebot von Tamedia einige substanzielle Verbesserungen: Die nach Dienstjahren gestaffelten Abgangsentschädigungen für entlassene Festangestellte entsprechen neu minimal 3 und maximal 12 Monatslöhnen. Entlassene mit Kindern unter 7 Jahren erhalten einen zusätzlichen Monatslohn, ebenso Mitarbeitende, die älter sind als 58 Jahre. Bei Änderungskündigungen (erzwungene Pensenreduktionen) erhalten die Betroffenen einen Lohnausgleich für die Anzahl der Monate, für die sie im Falle einer Entlassung eine Abgangsentschädigung zugute gehabt hätten.
Zum neuen Sozialplan gehören auch Einmalzahlungen für Coaching, Umschulung und Weiterbildung sowie Umzug. Schliesslich verpflichtet sich Tamedia, ab Alter 50 und ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit, während 8 Monaten zu Differenzzahlungen zwischen dem ehemaligen Monatslohn und der Arbeitslosenentschädigung. Verbesserungen konnten auch bei den Abgangsentschädigungen für regemässige freie Mitarbeitende sowie bei den Überbrückungsleistungen für Frühpensionierte erzielt werden.

Der Sozialplan gilt bis zum 31.Dezember 2023 und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht mindestens 12 Monate vorher von Tamedia oder der Dach-Personalkommission gekündigt wird.

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist dringend nötig

Der Verlauf der Verhandlungen zeigt erneut den dringenden Bedarf für eine branchenweite Regelung im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags. Nach bald zwei Jahrzehnten im vertragslosen Zustand braucht es in der privaten Medienbranche dringend verbindliche minimale Standards für Löhne und Arbeitsbedingungen sowie Leistungen bei einem Stellenabbau. Und auch im Hinblick auf das neue Medienförderungsgesetz wäre es angezeigt, Hand zu bieten für eine gelebte Sozialpartnerschaft. Schliesslich werden auch die grossen Medienkonzerne von den Subventionen der öffentlichen Hand profitieren.

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