GAV Post CH AG
Dank den Mitgliedern der Gewerkschaft syndicom sind die Arbeitsbedingungen bei der Schweizerischen Post gesamtarbeitsvertraglich abgesichert.
Der GAV gilt für die Mitarbeitenden der Schweizerischen Post AG, der Post CH AG, der Post CH Netz AG und der Post CH Kommunikation AG.
Gültigkeit GAV
01.01.2025 – 31.12.2027
Der ↪ «Dach-GAV» der Post bildet die Klammer über die einzelnen Firmen-GAV.
Nur dank ihren vielen Mitgliedern bei der Post konnte die Gewerkschaft syndicom zusammen mit ihren Vertrauensleuten diesen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln und deine Arbeitsbedingungen verbessern. Werde auch du Mitglied und stärke damit deine Rechte und die Kraft der Arbeitnehmenden bei der Post!
↪ Lies hier, was wir für dich als Post-Angestellte:r bereits erreicht haben
Das bringt dir der GAV Post CH
- 42 Arbeitsstunden/Woche (Gesetz: 50 Stunden)
- 6 bis 7 Wochen Ferien (Gesetz 4 Wochen)
- 13. Monatslohn (Gesetz: 12 Monatslöhne)
- 18 Wochen Mutterschafts-, und 4 Wochen Vaterschaftsurlaub bei 100% Lohn (Gesetz: 14 resp. 2 Wochen, 80%)
- Jährliche Lohnverhandlungen
- Treueprämien, u.v.m.
Warum ein Gesamtarbeitsvertrag wichtig ist
Der GAV bietet dir Stabilität in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt. Denn er regelt für alle unterstellten Mitarbeitenden die Arbeitsbedingungen. Das heisst auch: Du musst dich nicht alleine für Verbesserungen einsetzen. Der GAV ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Anstrengungen – und du kannst dich einbringen!
Wir sind da, wenn’s schwierig wird
Bei Konflikten, Kündigungen oder Unsicherheiten im Job bist du mit syndicom nicht allein. Du erhältst Rechtsschutz und persönliche Beratung, rasch und professionell.