Vereinbarung PostAuto-Unternehmen (PU)
Dies Vereinbarung verbessert die Anstellungsbedingungen, vereinheitlicht sie endlich und ist ein grosser Schritt Richtung vollständiger GAV-Schutz.
Gültigkeit Vereinbarung
01.01.2022 – 31.12.2025
Der Firmen-GAV PostAuto und die Vereinbarung Postautounternehmen ab 2026
Die Verträge für die Angestellten von PostAuto und der Postautounternehmen werden in wichtigen Punkten verbessert. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die Angestellten haben dank des GAV im Vergleich zum Gesetz deutlich bessere Anstellungsbedingungen.
Was wir verbessert haben
Lohnmassnahmen: Struktureller Lohnanstieg, um tiefere Löhne zu stärken
Den strukturellen Lohnanstieg erhalten die Kolleg:innen, die sich in den unteren 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Für diese strukturellen Massnahmen werden im Rahmen der jährlichen Lohnverhandlungen jeweils 0,4 Prozent der Lohnsumme verwendet. Damit werden niedrigere Löhne gestärkt.
Mit diesem «strukturellen Lohnanstieg» wird im GAV eine Systematik wieder eingeführt, wie sie in anderer Form Teil des Post-Gesamtarbeitsvertrags war bis im Jahr 2016. Ähnlich wie damals wird damit der Erfahrungsanstieg in den ersten Beschäftigungsjahren bei der Post honoriert. Von diesem garantierten Lohnanstieg profitieren jedoch nicht nur Jüngere oder Neueingestellte, da der Anspruch darauf nicht von den Dienstjahren oder vom Alter abhängt, sondern einzig von der Lage im Lohnband.
Arbeitszeit / Arbeitsorganisation: Laufend Verbesserungen
Eine Verschiebung des bereits geplanten Reservetags in der Jahresdiensteinteilung ist nur in Absprache mit dem/der Arbeitnehmenden möglich. Dadurch wird die gängige Praxis des «anpassbaren» Reservetags eingeschränkt und Willkür verhindert. Die Personalkommission bestimmt bei der Anzahl der zu vergebenden Reservetage mit.
Die Monatsdiensteinteilung für den Folgemonat wird künftig spätestens 14 Tage vor Monatsende erstellt. Die Eingabe der Freiwünsche bleibt beim 10. des Vormonats.
Weitere Verbesserungen in der Arbeitsorganisation wurden Mithilfe eines AZG-Experten erarbeitet und werden noch vor Ende Jahr bekanntgegeben und ab dem 01.01.2026 implementiert.
Monatliche Zeitkontrollen
Die Zeitkonten werden neu einmal im Monat kontrolliert. Dadurch ist ein besserer Überblick über Minus- und Plusstunden möglich. So sind die Angestellten früher vor grossen Abweichungen gewarnt. Zudem kann der Bezug von Überzeit besser geplant werden.
Auslagenersatz, Zulagen und Treueprämien werden erhöht
ArG-Personal | AZG-Personal | |
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Treueprämie | CHF 1650.- (vorher 1500.-) | |
Abend- und Nachtarbeit | CHF 5.80 / Stunde (+ 14%) | |
Sonntagsarbeit | CHF 9.50 / Stunde (+ 14%) | |
Benutzung privates Fahrzeug | 70 Rappen / km (+ 17%) | |
Benutzung andere Fahrzeuge | 45 Rappen / km (+ 50%) | |
Verpflegung | Frühstück: CHF 12.- (+ 20%) Mittag- und Abendessen: CHF 20.- (+ 17%) | CHF 12.50 (+ 13%) |
Pikettdienst* | CHF 5.30 / Stunden ( + 20%) |
*vgl. Art. 2.12.9 GAV: Der Pikettdienst ist bei folgenden AZG-Funktionen in den Stellenbeschreibungen aufgeführt: Mitarbeitende Leitstelle; Teamleitung Leitstelle; Teamleitung Fahrpersonal; Mitarbeitende Disposition Fahrpersonal; Mitarbeitende Disposition Fahrzeuge.
Weniger Lohnregionen

Die Anzahl der Lohnregionen wird von vier (Region A bis D) auf zwei (Lohnregion I und Lohnregion II) reduziert. Diese Anpassung führt indirekt auch zu einer Lohnerhöhung für einige Mitarbeitende. Zudem verringert sich die Anzahl der Kolleg:innen, die sich zuvor über ihrem jeweiligen Lohnband befanden und somit kein Anrecht auf eine Lohnerhöhung hatten.
10 Feiertage statt 9, aber ohne Nachbezug
Die Feiertagsregelung wird vereinfacht: Die Anzahl der bezahlten Feiertage steigt von neun auf zehn. Das komplizierte Nachbezugsrecht für Feiertage, die auf einen Sonntag oder einen anderen arbeitsfreien Tag fallen, wird abgeschafft.
PU-Vereinbarung: bestehende Vereinbarung wird aufrechterhalten und weiter verbessert
- Lohn & Kontrollen: Die Vereinbarung definiert neu Mindestlöhne und nicht nur Durchschnittslöhne – auch für die im Stundenlohn tätigen Personen. Dadurch ist eine genauere Kontrolle der anonymisierten Löhne bei den verschiedenen Postautounternehmen in allen Regionen der Schweiz möglich. Das verbessert die Transparenz und die Lohngerechtigkeit. Die Lohnentwicklung muss mindestens im Umfang der von Postauto zur Verfügung gestellten Lohnsummen umgesetzt werden.
- Auslagen und Zulagen: Die Treueprämie (neu: 1650 Franken) und die Lohnzuschläge werden analog dem GAV PostAuto angepasst (s. «Auslagenersatz, Zulagen und Treueprämien werden erhöht»).
Übernahme von Bestimmungen des Dach-GAV und des GAV Post CH
Folgende Artikel wurden (unter anderen) übernommen und gelten nun uneingeschränkt auch für Mitarbeitende, die dem Postauto GAV unterstellt sind:
- Schutz vor missbräuchlicher Kündigung
- Schutz für ältere und langjährige Mitarbeitende
- Besserer Zugang zu Weiterbildung
- Erweiterte Datenschutzrichtlinien
- Anrechnung der Dienstjahre vor Elternschaft
Viel Gutes bleibt bestehen
Wichtige Errungenschaften, für die es sich einzustehen lohnt, bleiben mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag bestehen:
- die 41-Stunden-Woche
- 13 Monatslöhne
- fünf bezahlte Ferienwochen
- die bekannte Planungssystematik, usw.