Deine syndicom Ansprechpersonen

Anina Koch

Anina Koch

Regionalsekretärin Medien
0588171818
Arbeitstage: Montag – Donnerstag
Idris Djelid

Idris Djelid

Regionalsekretär Medien
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Arbeitstage: Dienstag – Donnerstag

Warum braucht es einen Presse-Gesamtarbeitsvertrag?

Die Medienbranche benötigt dringend einen Gesamtarbeitsvertrag, um Mindeststandards für Medienschaffende festzulegen und die Arbeitsbedingungen zu schützen. Deshalb verhandeln deine Gewerkschaft syndicom und der Berufsverband seit 2017 mit dem Verlegerverband VSM einen Gesamtarbeitsvertrag Presse für die Deutschschweiz und das Tessin. Die Verhandlungen wurden jedoch unterbrochen, da sich der VSM weigerte, sein Angebot zu verbessern. Damit der VSM wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrt, hat syndicom mit dem Berufsverband eine Petition lanciert, die von über 1’200 Medienschaffenden unterschrieben wurde und im Winter 2023 dem VSM übergeben wurde. Daraufhin wurden die Verhandlungen im Frühjahr 2024 wieder aufgenommen.

Ein angemessener Mindestlohn und ein entsprechendes Mindesthonorar. Die Mindestlöhne und Honorare müssen dem Niveau des Gesamtarbeitsvertrags in der Romandie entsprechen. In finanziell herausfordernden Situationen können Medienunternehmen jedoch flexible Vereinbarungen treffen.

Regelmässig freischaffende Mitarbeitende (auch Fotograf:innen und Videojournalist:innen) sollen einfacher unter den Schutz des Gesamtarbeitsvertrags kommen. Dafür müssen die Eintrittsbedingungen gelockert werden.

Gute Arbeitsbedingungen: Verbesserungen beim Urheberrechtsschutz; einen angemessenen Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeitende; einen fairen Umgang mit Überstunden sowie eine adäquate Entlöhnung während der Ausbildungszeit.

Die teilweisen äusserst profitablen Verlage bieten lediglich einen Mindestlohn von 4’800 Franken an – viel zu wenig für die journalistische Arbeit und sogar 1’000 Franken unter dem Mindestlohn in der Westschweiz. Für regelmäßig freiberuflich tätige Mitarbeiter schlagen die Verleger lediglich ein Tageshonorar von 400 Franken vor – 184 Franken weniger als das festgelegte Mindesthonorar in der Westschweiz.

Der gegenwärtige GAV-Entwurf weist auch in anderen essenziellen Bereichen Mängel auf: Er vernachlässigt die Urheber- und Nutzungsrechte der Freiberufler:innen und bietet unzureichenden Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter:innen. Darüber hinaus fehlt eine dringend benötigte Regulierung der Arbeitsbelastung, die besonders für junge Medienschaffende oft übermässig hoch ist.

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