Medienstelle
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Medienmitteilungen
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ESH Médias: verbesserter Sozialplan
Es konnte erwirkt werden, dass der Sozialplan nun für alle Angestellten gilt und die Betroffenen zum Beispiel eine Abgangsentschädigung im Wert von 1-5 Monatslöhnen erhalten. Stéphanie Vonarburg, Vizepräsidentin von syndicom…
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Gegen die Entgrenzung von Arbeit zu Lasten der Erholungszeit
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat eine weitreichende parlamentarische Initiative von Ständerat Thierry Burkart (FDP, AG) von 2016 angenommen. Sie will de facto für alle Arbeitnehmenden,…
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Swissprinters: syndicom kritisiert Schliessung
Zumindest konnte der angekündigte Wegfall von 144 Arbeitsplätzen durch Frühpensionierungen und Weiterbeschäftigungen bei Ringier auf 96 Entlassungen abgemildert werden. Dennoch steht Swissprinters in der Pflicht, die Auswirkungen für die Betroffenen…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.