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Medienmitteilungen
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Post: Lohnrunde
Für die diesjährige Lohnrunde fordert die Gewerkschaft syndicom, dass die Schweizerische Post AG substanzielle, generelle Lohnerhöhungen vornimmt. Konkret fordert syndicom 200 Franken à 13 Monatslöhne für alle Postangestellten. Auch die…
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CH Media hält an Abbau fest, reduziert aber dessen Umfang
CH Media hat heute nach Abschluss des Konsultationsverfahrens entschieden, 140 statt 150 der geplanten Vollzeitstellen abzubauen bzw. 80 statt 90 Mitarbeitende zu entlassen. Der Abbau der journalistischen Dienstleistung bleibt massiv,…
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Direct Mail Company (DMC): Schliessung der Zustellorganisation
Am 25. Oktober 2023 hat der Post-Konzern informiert, die Zustellorganisation innerhalb seiner Tochterfirma Direct Mail Company (DMC) schliessen zu wollen. Mit Schreiben von gestern haben DMC bzw. die Post die…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.