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Medienmitteilungen
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1’200 Medienschaffende fordern GAV
Die 1’200 Unterzeichnenden fordern vom Verlegerverband «Verband Schweizer Medien» VSM, die derzeit pausierten Verhandlungen mit der Gewerkschaft syndicom und dem Berufsverband impressum wieder aufzunehmen. Sie fordern einen guten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit anständigen…
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KI am Arbeitsplatz: Besserer Schutz für Mitarbeitende gefordert
Ob zur Produktivitätssteigerung oder im Personalbereich: Schweizer Arbeitgeber setzen vermehrt algorithmenbasierte Managementtools ein. Diese Tools sollen die Produktivität steigern, Mitarbeitende überwachen oder ihre Leistungen analysieren. Ein neues Gutachten der Universität…
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Netzinfrastruktur: Neuer GAV
Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner syndicom, SNiv und VFFK Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verbessert die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Netzinfrastruktur-Branche. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören die Reduktion der Arbeitszeit und…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.