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Medienmitteilungen
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CH Media: syndicom verurteilt Entlassungen
Von den Sparplänen betroffen seien 150 Vollzeitstellen in der Deutschschweiz und in allen Bereichen des Unternehmens. syndicom fordert von CH Media, das Konsultationsverfahren unter Einbezug der Gewerkschaft vorzunehmen, mit dem…
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SSM und syndicom kritisieren Bundesrat
Die Mediengewerkschaften SSM und syndicom kritisieren den «Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe» und das Vorgehen des Bundesrates. Die willkürliche Senkung der Medienabgabe betrifft sowohl private Medienunternehmen als auch die SRG SSR, und sie…
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Solidarisch gegen Entlassungen bei TX Group
Heute Mittag findet eine Protest- und Solidaritätsaktion der Tamedia-Personalkommission vor dem Unternehmensgebäude der TX Group in Zürich statt. Zeitgleich organisieren die Personalkommissionen in der Romandie ebenfalls einen Protestumzug. syndicom wehrt…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.