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Medienmitteilungen
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Buchhandel Deutschschweiz: Neuer GAV
101 Jahre nach seinem erstmaligen Abschluss und 20 Jahre nach seiner letztmaligen Verhandlung haben die Gewerkschaft syndicom und der Buchhandlungs- und Verlagsverband SBVV den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Buchhandel neu verhandelt…
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Post steht in sozialer Verantwortung für DMC-Mitarbeitende
DMC beschäftigt gut 4’000 Personen, meist in niedrigen Pensen. Bei DMC handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Post, die zu 100 Prozent in deren Besitz ist. Die Gewerkschaft syndicom…
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syndicom fordert: Keine Entlassungen bei 20 Minuten und 20 minutes
Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin von syndicom und Leiterin Sektor Medien, sagt zu den Plänen: «Erneut will die hochprofitable TX Group seine Gewinnmarge durch Stellenabbau weiter steigern. Das ist skandalös. Die Qualität…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.