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Medienmitteilungen
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Keine Sparmassnahmen beim RPV
Rund 6’000 Mitarbeitende des öffentlichen Verkehrs fordern von Bundesrat und Parlament, auf Sparmassnahmen beim regionalen Personenverkehr zu verzichten. In Zeiten von Personalmangel und Klimawandel muss der Bund in den öffentlichen…
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Nationale Klimademo 2023
Gemeinsam mit den insgesamt 140 Partnerorganisationen, bestehend aus Umweltverbänden, Gewerkschaften, Parteien und Bewegungen fordern wir vier Wochen vor den nationalen Wahlen vom Parlament die konsequente Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Im…
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Aktion gegen Stellenabbau bei Tamedia Romandie
Heute haben in Lausanne über 100 Tamedia-Angestellte lautstark gegen den angekündigten Personalabbau protestiert. Dies mit breiter, starker Beteiligung und Unterstützung der Gewerkschaft syndicom und aus der Politik. syndicom wird mit…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.